# taz.de -- Bodo Ramelow zum Spitzelurteil: "Sollen die doch Merkel überwachen"
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt dem Verfassungsschutz Bodo Ramelow
       > zu überwachen. Mit dem Urteil stehe die gesamte Linkspartei unter
       > Generalverdacht, sagt er.
       
 (IMG) Bild: Darf vom Verfassungsschutz "offen" beobachtet werden: Bodo Ramelow, Spitzenpolitiker der Linkspartei in Thüringen.
       
       taz: Herr Ramelow, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat geurteilt,
       dass Sie weiter vom Verfassungsschutz überwacht werden dürfen. Geht es bei
       dem Urteil noch um Sie als Person? 
       
       Bodo Ramelow: Nein, am Mittwoch wurde ein Urteil über meine Partei
       gesprochen. Jetzt kann über jedes Mitglied ohne Anlass ein Dossier angelegt
       werden, egal ob man sich persönlich verfassungsfeindlich geäußert hat.
       Damit wurden 80.000 Parteimitglieder unter Generalverdacht gestellt - ein
       enormes Arbeitsbeschaffungsprogramm für den Verfassungsschutz.
       
       Wie wird sich das auf die Linkspartei auswirken? 
       
       Menschen, die darüber nachdenken, Mitglied zu werden, überlegen sich das
       jetzt zweimal. Es wird eine Schere im Kopf einsetzen. In Bayern werden
       bereits alle, die im öffentlichen Dienst tätig sind, regelmäßig befragt, ob
       sie Mitglied der Linkspartei sind. Wenn künftig Dossiers vorliegen, werden
       solche Bewerbungen möglicherweise aussortiert werden. Es entsteht wieder
       das Klima, aus dem ich gekommen bin und das ich hoffte überwunden zu haben,
       nämlich das der Berufsverbote in der BRD.
       
       Sie kritisieren einen Generalverdacht gegen Ihre Partei. Gibt es
       Teilgruppen, bei denen Sie eine Überwachung in Ordnung fänden? 
       
       Eine Überwachung durch diesen Verfassungsschutz? Entschuldigung, aber dann
       sollen die Frau Merkel überwachen. Sie ist es, die gerade verstaatlicht.
       Einfach die Behauptung, es gäbe jemanden, der über Verstaatlichung redet,
       kann doch kein Kriterium sein, dass etwas verfassungswidrig ist.
       
       Im Urteil haben die Richter am Mittwochdie Einschätzung vertreten, die
       Kommunistische Plattform habe erheblichen Einfluss innerhalb der
       Linkspartei. 
       
       Das wurde einfach behauptet, aber in einem Rechtsstaat kann es doch nicht
       um Behauptungen gehen. Jedenfalls lasse ich mich auf diese
       Hexenverfolgungslogik nicht ein. Entweder es gibt einen Vorwurf gegen meine
       konkrete Person, oder man muss gegen meine Partei klagen.
       
       22 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Karin Schädler
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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