# taz.de -- Kommentar Überwachung Linkspartei: Sabotage der Demokratie
       
       > Das Urteil zur Überwachung der Linken durch den Verfassungsschutz ist ein
       > dringender Fall für das Bundesverfassungsgericht.
       
       So ein bescheuertes Urteil! Nicht nur die Linke kann weiter vom
       Verfassungsschutz beobachtet werden, auch über den nun wirklich völlig
       unrevolutionären Abgeordneten Bodo Ramelow darf wieder eine Personenakte
       des Geheimdienstes angelegt werden.
       
       Da behaupten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig allen Ernstes, dass
       das Sammeln von Zeitungsausschnitten über die Tätigkeit von Abgeordneten
       sinnvoll sei, um die Diktatur des Proletariats zu verhindern. Nichts als
       vorgeschobene Argumente. Nicht der Inhalt der Akte ist entscheidend,
       sondern dass der Dienst überhaupt Akten über die Linke und ihre
       Abgeordneten angelegen darf, ist die Botschaft. "Die sind gefährlich, die
       führen vielleicht finstere Pläne im Schilde, die müssen jedenfalls genau
       überwacht werden." Das sind die Botschaften, die mit einer Beobachtung
       durch den Verfassungsschutz transportiert werden. Der Anwalt des Dienstes
       hat es in Leipzig ganz offen gesagt: Die Stigmatisierung der Überwachten
       sei keine unbeabsichtigte Nebenfolge, sondern geradezu ein Zweck der
       Maßnahme.
       
       Deutlicher als mit der Überwachung der Linken, kann man auch kaum zeigen,
       wie der Verfassungsschutz in den politischen Meinungskampf eingreift und
       ihn verzerrt. Da werden einige romantische Revoluzzer und
       ML-Traditionalisten in der Linken zum Anlass genommen, um eine zutiefst
       links-sozialdemokratisch Partei in Verruf zu bringen. Das hilft der SPD,
       die Nummer eins im linken Spektrum zu bleiben. Und es nutzt der Union, weil
       es rot-rot-grüne Bündnisse erschwert. Das Leipziger Urteil kommt wie
       bestellt.
       
       Doch weil hier so unverhohlen die Demokratie sabotiert wird, ist das Urteil
       ein dringender Fall für das Bundesverfassungsgericht. In Karlsruhe wird die
       Entscheidung vermutlich nicht lange Bestand haben.
       
       21 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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