# taz.de -- Linke nach Verfassungsschutz-Urteil: "Rückfall in den Kalten Krieg"
       
       > Die Linke zeigt sich überrascht vom Urteil aus Leipzig. Sie will nicht
       > hinnehmen, dass dem Verfassungsschutz erlaubt wird, sie weiter zu
       > beobachten.
       
 (IMG) Bild: Fühlt sich immer noch beobachtet: Bodo Ramelow.
       
       BERLIN dpa | Die Linkspartei will sich weiter mit allen Mitteln gegen die
       vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Beobachtung durch den
       Verfassungsschutz wehren. Der Linken-Politiker Bodo Ramelow bekräftigte am
       Donnerstag im Sender NDR Info, dass er den Gang vor das
       Bundesverfassungsgericht vorbereite.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass
       die Beobachtung Ramelows rechtens ist. Der Verfassungsschutz begründet sein
       Vorgehen damit, dass der Politiker ein Spitzenvertreter einer Partei mit
       verfassungsfeindlichen Bestrebungen sei.
       
       Im RBB kritisierte Ramelow, mit dem Urteil sei es zulässig, dass über alle
       80 000 Mitglieder der Linkspartei Registerauszüge angelegt werden könnten.
       Dies sei "ein skandalöses Verfahren" und "ein Rückfall in den Kalten
       Krieg". Die Linke solle als Opposition den Staat prüfen - "und nicht
       umgekehrt der Staat mit geheimdienstlichen Mitteln und Beamtenapparaten uns
       prüfen". Im Bayerischen Rundfunk ergänzte er: "Man geht hier mit
       staatlichen Mitteln gegen eine erfolgreiche politische Partei vor." Die
       Linke sei selbstverständlich verfassungstreu.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Fall des Linken-Politikers Ramelow
       geurteilt, dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn
       verfasst werden darf. Die Richter genehmigten, dass auch alle anderen
       Linken-Spitzenpolitiker beobachtet werden können. (Az.: BVerwG 6 C 22.09)
       Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von
       Teilgruppen innerhalb der Partei.
       
       Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Dietmar
       Bartsch, zeigte sich am Donnerstag im rbb-Inforadio überrascht von dem
       Urteil: "Ich habe das nicht für möglich gehalten, dass gerichtlich
       festgestellt wird, dass der Geheimdienst sich zum willfährigen Arm
       parteipolitischer Interessen machen kann." Es könne nicht sein, dass
       Regierungen festlegen, wer beobachtet wird.
       
       Linken-Chef Klaus Ernst lehnte es ab, linksextreme Gruppierungen wie die
       Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum auszuschließen. Die
       Linke lasse sich "nicht vorschreiben, wer bei uns Strömungen bilden darf
       und wer nicht", sagte Ernst der "Leipziger Volkszeitung". Er könne keine
       verfassungsfeindlichen Bestrebungen dieser Gruppen erkennen.
       
       Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach begrüßte dagegen das Urteil. "Ich
       halte diese Entscheidung für richtig", sagte er am Donnerstag dem Sender
       MDR Info. Für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei es nicht
       entscheidend, ob eine Partei in ein Parlament gewählt werde, sondern
       ausschließlich darum, ob es verfassungsfeindliche Aktivitäten gebe. "Ich
       habe noch nie gehört, dass die Repräsentanten der Linkspartei gesagt haben:
       Sofort die Beobachtung der NPD einstellen, denn die NPD ist ja in
       demokratischer Wahl in Parlamente eingezogen. Danach differenziert der
       Verfassungsschutz aus guten Gründen nicht."
       
       22 Jul 2010
       
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