# taz.de -- Verfassungsgericht über Bundestag: Keine heimliche Überwachung
       
       > Der Bundestag soll über die Geheimdienst-Beobachtung seiner Abgeordneten
       > informiert werden. Karlsruhe äußert Unbehagen über die Beobachtung. Linke
       > fordern deren Ende.
       
 (IMG) Bild: Hatte mit der Klage gegen seine Überwachung bereits Erfolg: Bodo Ramelow.
       
       FREIBURG taz Der Bundestag hat grundsätzlich ein Recht zu erfahren, ob
       seine Abgeordneten von Geheimdiensten überwacht werden. Dies hat jetzt das
       Bundesverfassungsgericht entschieden. Es genüge nicht, wenn nur das geheim
       tagende Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) unterrichtet wird. Erfolg
       hatte damit eine Klage der grünen Bundestagsfraktion.
       
       Wie der Spiegel 2006 enthüllte, führt das Bundesamt für Verfassungsschutz
       "Personalakten" über verschiedene Abgeordnete, in denen öffentlich
       zugängliches Material über sie gesammelt wird. Die Bundesregierung hatte
       zuvor nur mitgeteilt, dass die Abgeordneten nicht "mit
       nachrichtendienstlichen Mitteln" überwacht werden - sie werden nicht
       abgehört, und es werden keine Spitzel auf sie angesetzt.
       
       Daraufhin wollten die Grünen wissen, ob Geheimdienste Informationen über
       Abgeordnete "sammeln, speichern oder an Dritte weitergeben". Ihre kleine
       Anfrage wurden aber fast gar nicht beantwortet - die Sache sei
       geheimhaltungsbedürftig. Deshalb rügten die Grünen eine Verletzung ihrer
       Informationsrechte. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gab
       ihnen nun Recht. Die Bundesregierung habe grundsätzlich die Pflicht, auf
       Anfragen der Parlamentarierer zu antworten. Die Grenzen dieser
       Auskunftspflicht seien deutlich enger, als von der Regierung angenommen.
       
       So entfalle das Informationsrecht der Abgeordneten nicht schon deshalb,
       weil die Regierung über Geheimdienstangelegenheiten im PKG des Bundestags
       berichte. Die Einrichtung des PKG sollte schließlich die Informationslage
       nicht verschlechtern, sondern verbessern - etwa indem
       geheimhaltungsbedürftige Details im kleinen Kreis diskutiert werden können.
       
       Auch den pauschalen Hinweis der Regierung auf die
       Geheimhaltungsbedürftigkeit der erbetenen Antworten ließ Karlsruhe nicht
       gelten. Dies hätte "angemessen ausführlich" begründet werden müssen. Für
       die Richter war es "nicht ersichtlich", warum es die Arbeitsfähigkeit der
       Dienste gefährde, wenn das Parlament über die Ausspähung von Abgeordneten
       informiert wird.
       
       Die Entscheidung betraf nur Informationsrechte des Parlaments. Das Gericht
       ließ offen, ob es erlaubt ist, Abgeordnete von Geheimdiensten überwachen zu
       lassen. Die Richter deuteten aber in Nebensätzen durchaus Unbehagen an. Die
       Linke forderte gestern, "dass die Beobachtung endlich beendet wird".
       
       Der Linken-Abgeordnete Bodo Ramelow hatte bereits mit einer individuellen
       Klage gegen seine Überwachung Erfolg. Das Verwaltungsgericht Köln entschied
       im Januar 2008, dass bei ihm kein Verdacht auf verfassungsfeindliche
       Bestrebungen vorliege. CHRISTIAN RATH
       
       31 Jul 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Bodo Ramelow zum Spitzelurteil: "Sollen die doch Merkel überwachen"
       
       Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt dem Verfassungsschutz Bodo Ramelow zu
       überwachen. Mit dem Urteil stehe die gesamte Linkspartei unter
       Generalverdacht, sagt er.
       
 (DIR) Kommentar Bundestag: Richter ersetzen Politiker
       
       Dass Karlsruhe einspringen muss, wenn es im politischen Betrieb hakt, ist
       kein Zeichen fürs Funktionieren des Systems, sondern für seine Krise.