# taz.de -- EU-Verfahren im Roma-Streit: Kommission geht gegen Frankreich vor
       
       > Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Frankreich eingeleitet. Die
       > Roma-Abschiebungen widersprächen den Regeln zur freien Niederlassung von
       > EU-Bürgern.
       
 (IMG) Bild: EU-Kommissarin Viviane Reding im September 2010.
       
       BRÜSSEL epd | Die EU-Kommission hat wegen der Abschiebungen von Roma ein
       Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet. Es müsse für
       alle Bürger in der EU rechtliche Sicherheit geben, sagte
       EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso am Mittwoch in Brüssel.
       EU-Parlamentarier begrüßten die Entscheidung der Kommission.
       EU-Justizkommissarin Viviane Reding zeigte sich zufrieden, dass die
       EU-Grundrechtecharta eingehalten werde.
       
       Die EU-Kommission hatte seit August die Vorgänge in Frankreich geprüft. Am
       Mittwoch stellten die Kommissare einstimmig einen Verstoß Frankreichs gegen
       die Personenfreizügigkeit fest. Gemäß der EU-Richtlinie können sich alle
       EU-Bürger frei in den EU-Staaten bewegen. Eine Ausweisung von EU-Bürgern
       kann nur dann veranlasst werden, wenn sie kriminell werden oder ihren
       Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können.
       
       Verstöße gegen die EU-Richtlinie gibt es auch in anderen Mitgliedsstaaten,
       darunter Italien, Dänemark und Schweden. Die Kommission will ein Verfahren
       gegen dies Länder prüfen.
       
       Der Vorsitzende der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Martin
       Schulz, begrüßte den Beginn des Vertragsverletzungsverfahrens. "Zum ersten
       Mal hat die Kommission bewiesen, welche Macht sie als Wächterin der
       europäischen Gesetzgebung hat", sagte der Parlamentarier. Die Kommission
       habe sich von einem großen Staat wie Frankreich nicht abschrecken lassen.
       
       EU-Parlamentarier und Menschenrechtsorganisationen hatten der französischen
       Regierung Rassismus und bewusste Diskriminierung vorgeworfen. Die
       EU-Kommission will hierzu weitere Gespräche mit Frankreich führen. Ein
       Verfahren ist zu diesem Punkt bisher nicht geplant.
       
       EU-Justizkommissarin Viviane Reding gab am Mittwoch keine persönliche
       Stellungnahme ab. "Wir sind zufrieden mit der Entscheidung. Sie ist im
       Sinne der Europäischen Union und die EU-Grundrechtecharta wird gewahrt",
       sagte ein Sprecher Redings. Die Justizkommissarin hatte Frankreich Mitte
       September ungewohnt scharf kritisiert. Vor allem ihr vermeintlicher
       Vergleich der Roma-Abschiebungen mit Deportationen im Zweiten Weltkrieg
       hatte eine heftige Reaktion des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy
       ausgelöst.
       
       Frankreich erhält eine Frist bis zum 15. Oktober, um die
       Personenfreizügigkeit in der Gesetzgebung und in der Praxis umzusetzen.
       Wird diese Frist nicht eingehalten, übernimmt der Europäische Gerichtshof
       in Luxemburg die Verhandlungen. Rechtsexperten gehen von einem langwierigen
       und komplizierten Verfahren aus. Wird das Land verurteilt, kommen hohe
       Geldstrafen auf das Land zu.
       
       Experten zufolge hat Frankreich seit Anfang des Jahres über 8.000 Roma des
       Landes verwiesen. Insgesamt leben rund zwölf Millionen Roma in den
       EU-Mitgliedsstaaten. Die Kommission will zudem eine Roma-Arbeitsgruppe ins
       Leben rufen. Langfristig sollen alle Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass
       Ausgrenzung, Armut und Arbeitslosigkeit der Roma ein Ende haben.
       
       29 Sep 2010
       
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