# taz.de -- Der Umgang mit Sicherungsverwahrten: Schleswig-Holstein hat "beste Lösung"
       
       > Wie die Länder das Therapie-Unterbringungsgesetz für
       > Ex-Sicherungsverwahrte umsetzen wollen. Eine taz-Umfrage.
       
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       FREIBURG taz | Seit Jahresbeginn ist das Therapie-Unterbringungsgesetz
       (ThUG) in Kraft. Wo gefährliche Ex-Sicherungsverwahrte künftig
       untergebracht werden, muss nun jedes Land entscheiden. Die taz hat bei den
       zuständigen Ministerien nachgefragt.
       
       Nordrhein-Westfalen ist vom Straßburger Urteil am stärksten betroffen.
       Derzeit haben 31 Altfall-Sicherungsverwahrte bereits Haft und zehn Jahre
       Verwahrung abgesessen, 11 Verwahrte erreichen die Zehn-Jahres-Frist in den
       nächsten drei Jahren. 16 Personen wurden bereits entlassen. In welcher
       Einrichtung eine ThUG-Unterbringung stattfinden könnte, ist noch nicht
       geklärt.
       
       In Baden-Württemberg gibt es 18 EGMR-Altfälle, von denen 9 bereits
       entlassen wurden. Nach dem Scheitern eines ersten Vorschlags für die
       ThUG-Unterbringung denkt das Land nun über eine Kooperation mit anderen
       Ländern nach.
       
       Bayern hat 24 EGMR-Altfälle, wobei die dortige Justiz noch keinen entlassen
       hat. In Hessen wurden 6 von 7 Altfällen entlassen. Beide Länder sind noch
       in internen Beratungen.
       
       Hamburg strebt eine Kooperation mit anderen Ländern an. Übergangsweise ist
       eine ThUG-Unterbringung im Krankenhaus der U-Haftanstalt geplant. In einer
       Hamburger Waldhütte lebt ein aus Freiburg zugezogener Ex-Verwahrter unter
       Polizeischutz.
       
       In Niedersachen (8 Altfälle) und in Rheinland-Pfalz (7 Altfälle) ist noch
       niemand entlassen worden. Übergangsweise würde eine ThUG-Unterbringung im
       Bereich der Psychiatrie für schuldunfähige Straftäter erfolgen.
       
       Im Saarland lebt ein entlassener Verwahrter. Die Pläne des Landes sind noch
       offen.
       
       In Schleswig-Holstein gibt es derzeit 4 Altfälle. Zwei warten hinter
       Gittern auf die Entscheidung. Zwei andere ließen sich "freiwillig" in einer
       psychiatrischen Klinik unterbringen. Das Land hält dies auch im
       Bundesvergleich für die "beste Lösung".
       
       In Berlin gibt es 9 Altfälle, die alle noch in Haft sind. Ende Februar
       werden zwei von ihnen aus der Verwahrung entlassen, aber nicht aufgrund der
       EGMR-Rechtsprechung, sondern weil sie nicht mehr als akut gefährlich
       gelten. Hier kommt eine ThUG-Unterbringung also nicht in Betracht.
       
       Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
       Thüringen haben keinen Handlungsdruck, da noch keine Altfälle zur
       Entlassung anstehen.
       
       7 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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