# taz.de -- Verfahren gegen Wikilleaks-Gründer: Ex-Staatsanwalt springt Assange bei
       
       > Soll Assange ausgeliefert werden? Dies klärt ab Montag ein Gericht in
       > London. Ein Ex-Staatsanwalt soll ihn entlasten, doch auch sein Anwalt
       > sieht Assange ab Sommer in Schweden zurück.
       
 (IMG) Bild: Will am liebsten nach Hause zurück: Der gebürtige Australier Julian Assange hält sich derzeit im gefährlichen Großbritannien auf.
       
       STOCKHOLM taz | Am Montag beginnt in London der juristische Prozess um die
       Frage, ob die britische Justiz Wikileaks-Gründer Julian Assange aufgrund
       eines Europäischen Haftbefehls nach Schweden überstellen soll. Obwohl
       Assange dort zunächst kein Gerichtsverfahren bevorsteht, sondern er
       lediglich zu den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen vernommen werden soll,
       eine Frau vergewaltigt und eine andere sexuell belästigt zu haben,
       verweigert er bislang eine solche Überstellung. Er begründet das in der
       Öffentlichkeit mit der Befürchtung, von Schweden womöglich an die USA
       ausgeliefert werden zu können.
       
       [1][Die Taktik der Assange-Anwälte] dürfte darauf abzielen, den von
       Schweden veranlassten Haftbefehl als rechtswidrig anzugreifen. Sie setzen
       dabei auf einen hochkarätigen Zeugen für ein mögliches Fehlverhalten der
       schwedischen Anklagebehörde: den ehemaligen Oberstaatsanwalt von Malmö,
       Sven-Erik Alhem. Er werde dem Londoner Gericht erklären, warum er – wäre er
       zuständiger Staatsanwalt gewesen – in der Sache Assange anders gehandelt
       hätte, erklärte Alhem bereits vorab. Speziell werde er kritisch
       hinterfragen, warum der Name von Assange entgegen schwedischer Rechtspraxis
       sofort öffentlich geworden sei und warum ein Verhör mit ihm nicht in der
       Zeit stattgefunden habe, als dieser sich freiwillig in Schweden aufgehalten
       habe.
       
       Tatsächlich hatte sich Assange bis Mitte September und damit vier Wochen
       nach Erlass eines ersten – dann wieder aufgehobenen – Haftbefehls in
       Schweden aufgehalten, und sein Rechtsanwalt informierte die
       Staatsanwaltschaft auch ausdrücklich darüber, bevor dieser das Land
       verließ. Irgendwelche Einwände hatte die Anklagebehörde damals nicht. Erst
       als Assange einer späteren Aufforderung, von Grossbritannien nach Schweden
       zurückzukehren, nicht folgen wollte, war der jetzt in Frage stehende
       Europäische Haftbefehl erlassen worden.
       
       Laut von ihm selbst gemachter Medienäusserungen dürfte Alhem auch aussagen,
       dass jedenfalls nach seinem eigenen Wissen über den Stand der Ermittlungen
       nichts dagegen sprechen würde, Assange zunächst in Grossbritannien zu
       verhören, statt ihn unbedingt zur Rückkehr nach Schweden zwingen zu wollen.
       Für die von Assange erhobenen Komplott-Vorwürfe dürfte der Ex-Staatsanwalt
       aber keine grosse Hilfe für den Wikileaks-Mann sein: Solche Vermutungen
       seien „grundlos“ und „lächerlich“, meint Alhem. Und dass gerade in
       Sexualstrafdelikten unterschiedliche Staatsanwälte befasst sind, die dann
       auch zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen können, deutet nicht auf
       eine negative Sonderbehandlung von Assange hin, sondern ist in der
       schwedischen Rechtspraxis in mehr als 10 Prozent derartiger Delikte der
       Fall.
       
       Daran, dass Assange den Haftbefehl aushebeln und einer Überstellung nach
       Schweden entgehen könnte, glaubt im übrigen auch sein eigener schwedischer
       Rechtsanwalt Björn Hurtig nicht. Gegen die Ende Februar zu erwartende
       Entscheidung des Londoner Gerichts könne Beschwerde eingelegt werden, doch
       letztendlich werde es zu einer Auslieferung kommen: „Allerdings glaube ich
       nicht, dass das vor dem Sommer sein wird“, vermutet Hurtig gegenüber der
       Zeitung Göteborgs Posten.
       
       Nachdem vor einigen Wochen schon der britische „Guardian“ umfänglich aus
       den bisher nicht-öffentlichen Ermittlungsakten gegenüber Assange zitieren
       konnte, sind [2][die Kopien von 97 Original-Seiten] daraus mittlerweile im
       Internet nachzulesen. Und Julian Assange selbst appellierte am Freitag in
       einer [3][Videobotschaft] an die australische Ministerpräsidentin Julia
       Gillard ihn „nach Hause zu bringen“ : In Grossbritannien sei er
       Todesdrohungen ausgesetzt.
       
       6 Feb 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.fsilaw.com/sitecore/content/Global/content/~/media/Files/Publications/IP_Media/Preliminary%20Assange%20Skeleton%20Argument%2011_01_11.ashx
 (DIR) [2] http://www.scribd.com/doc/48110314/Facsimile-from-Forsvarsadvokaterna-23-11-10Sokbar
 (DIR) [3] http://www.youtube.com/watch?v=A1yLojGh1v4
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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