# taz.de -- Auslieferungsverfahren gegen Assange: Punktsieg für Wikileaks-Gründer
       
       > Mitarbeiter der schwedischen Justiz kritisieren vor dem Londoner Gericht
       > die eigene Staatsanwaltschaft. Es gebe keinen Grund für eine Auslieferung
       > Assanges nach Schweden.
       
 (IMG) Bild: Gibt sich optimistisch: Julian Assange mit Anwältin Jennifer Robinson auf dem Weg ins Gericht.
       
       DUBLIN taz | Am Dienstag ging die zweitägige Anhörung des
       Wikileaks-Gründers Julian Assange vor dem Londoner Amtsgericht zu Ende.
       Gehört wurden vor allem Aussagen, die Assange zu seiner Verteidigung
       vorgebracht hatte. Sven Erik Alhem, ein pensionierter schwedischer
       Staatsanwalt, der als Zeuge der Verteidigung auftrat, sagte, es sei eine
       "goldene Regel", dass einem Verdächtigem von Anfang an mitgeteilt wird, was
       ihm vorgeworfen wird.
       
       Es gebe gar keinen Grund, warum Assange nicht in Großbritannien verhört
       werden könne, sagte Alhem. An Assanges Stelle wäre er allerdings sofort
       nach Schweden gereist, um die Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Auf die
       Frage, ob er einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt hätte, antwortete
       er, dass er Assange erst gar nicht hätte laufen lassen.
       
       Die Staatsanwaltschaft Göteborg will den Australier zu den Vorwürfen der
       sexuellen Nötigung und Vergewaltigung befragen, die zwei Frauen gegen ihn
       erhoben haben. Eine der beiden Frauen hat ausgesagt, Assange habe gegen
       ihren Willen ohne Kondom mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt, die andere
       wirft Assange vor, sie im Schlaf zum Sex gezwungen zu haben. Assange
       bestreitet diese Vorwürfe. Er hatte sich Anfang Dezember in London der
       Polizei gestellt, nachdem Schweden einen europäischen Haftbefehl gegen ihn
       erlassen hatte. Seitdem steht er in Großbritannien unter Hausarrest.
       
       Assanges Anwalt Geoffrey Robertson sagte, ein weiterer Grund für die
       Ablehnung der Auslieferung sei, dass Assange womöglich die Todesstrafe
       drohe, falls Schweden ihn an die USA ausliefere. Robertson beanstandete,
       dass sowohl die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny als auch der Anwalt
       der beiden Frauen, Claes Borgström, gegenüber den Medien Assanges Identität
       preisgegeben haben.
       
       "Dieser Borgström würde in diesem Land wegen Missachtung des Gerichts
       hinter Gittern sitzen", sagte Robertson. Alhem kritisierte ebenfalls, dass
       Ny den Medien gegenüber Assanges Namen genannt habe. Das sei "keine
       angemessene Verfahrensweise" gewesen. Außerdem hätte sie ihn nicht als
       Angeklagten bezeichnen dürfen, sondern als Verdächtigen, es sei ja keine
       Anklage erhoben worden.
       
       Bereits am Montag hatte die pensionierte schwedische Richterin Brita
       Sundberg-Weitmann ausgesagt, dass sie Ny für eine "bösartige radikale
       Feministin" halte, die Männern gegenüber voreingenommen sei. "Ich verstehe
       ihre Einstellung nicht", sagte sie. "Sie scheint mir niederträchtig." In
       Schweden herrsche eine solche Feindseligkeit gegen Assange, dass die
       meisten Menschen Assange für schuldig halten. "Ich mache mir große Sorgen
       um den schwedischen Rechtsstaat", sagte Sundberg-Weitmann.
       
       Der schwedische Blogger Göran Rudling sagte aus, dass eine der beiden
       Frauen nach der angeblichen Vergewaltigung über Twitter nachgefragt habe,
       ob es irgendwo eine Party gebe, die sie mit Assange besuchen könne. "Das
       widerspricht den Aussagen, die sie bei der Polizei gemacht hat", sagte
       Rudling. Er habe das auch der schwedischen Polizei mitgeteilt, aber keine
       Rückmeldung erhalten.
       
       Assange sagte nach der Anhörung, er sei optimistisch, was den Ausgang des
       Verfahren angehe. Mit einem Urteil von Richter Howard Riddle ist erst gegen
       Ende des Monats zu rechnen.
       
       8 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Sotscheck
       
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