# taz.de -- Londoner Gericht entscheidet: Assange darf ausgeliefert werden
       
       > Ein britisches Gericht hat entschieden, dass der Wikileaks-Gründer nach
       > Schweden ausgeliefert werden darf. Doch noch will Julian Assange nicht
       > aufgeben.
       
 (IMG) Bild: Jeder Schritt wird beobachtet: Julian Assange in London auf dem Weg ins Gericht.
       
       DUBLIN taz | Julian Assange soll an Schweden ausgeliefert werden. Das hat
       das Londoner Amtsgericht in Belmarsh am Donnerstag entschieden. Richter
       Howard Riddle wies sämtliche Argumente zurück, die die Verteidigung des
       Wikileaks-Gründers bei einer zweitägige Anhörung Anfang des Monats
       vorgebracht hatte. Assanges Anwälte kündigten an, Berufung einzulegen. Dazu
       haben sie sieben Tage Zeit. Andernfalls wird der 39-Jährige in zehn Tagen
       ausgeliefert. Die Staatsanwaltschaft Göteborg will den Australier zu den
       Vorwürfen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung befragen, die zwei
       Frauen gegen ihn erhoben haben.
       
       Eine der beiden Frauen hat ausgesagt, Assange habe gegen ihren Willen ohne
       Kondom mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt, die andere wirft Assange vor, sie
       im Schlaf vergewaltigt zu haben. Das seien auch in Großbritannien
       Straftatbestände, sagte Riddle, und deshalb sei die Auslieferung
       rechtmäßig.
       
       Assange bestreitet die Vorwürfe. Er hatte sich Anfang Dezember in London
       der Polizei gestellt, nachdem Schweden einen europäischen Haftbefehl gegen
       ihn erlassen hatte. Seitdem steht er in Großbritannien unter Hausarrest. Da
       im schwedischen Rechtssystem aber keine Freilassung auf Kaution vorgesehen
       ist, kommt Assange nach dem gestrigen Urteil wohl bis zum Berufungsprozess
       in London ins Gefängnis.
       
       Die Verteidigung hatte versucht, die Glaubwürdigkeit der schwedischen
       Staatsanwältin Marianne Ny infrage zu stellen. Riddle wies das zurück: Die
       Äußerungen der pensionierten schwedischen Richterin Brita
       Sundberg-Weitmann, die Ny als "bösartige, radikale Feministin" bezeichnet
       hatte, die "gegen Männer voreingenommen" sei, basierten lediglich auf
       Hörensagen. Assange habe sich der Vernehmung entzogen, bevor er Schweden
       verlassen habe, sagte Riddle.
       
       Er gehe davon aus, dass das mit Absicht geschehen sei. Es sei durchaus
       nachvollziehbar, dass Ny wünscht, ihn in Schweden und nicht in
       Großbritannien zu vernehmen. Klar sei auch, dass sie Assange anklagen
       wolle. Deshalb sei sie entgegen der Behauptung der Verteidigung sehr wohl
       berechtigt gewesen, vor der offiziellen Erhebung einer Anklage den
       europäischen Haftbefehl auszustellen.
       
       Diese Art von Haftbefehlen, die 2003 eingeführt wurden, sollten die
       Auslieferung mutmaßlicher Terroristen vereinfachen, werden aber zunehmend
       auf andere Fälle angewandt. Assange befürchtet, dass ihn die schwedischen
       Behörden weiter an die USA ausliefern könnten. Die dortige Justiz prüft
       zurzeit, ob sie gegen Wikileaks und Assange wegen der Veröffentlichung
       geheimer Unterlagen vorgehen kann. Einer Auslieferung Assanges von Schweden
       an die USA müsste die britische Justiz allerdings zustimmen.
       
       24 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Sotschek
       
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