# taz.de -- Kritik am Urteil zur Sicherungsverwahrung: "Freiheitsrecht des Täters gestärkt"
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherheitsverwahrung
       > in einem weitreichenden Urteil gekippt. Was nun eine Menge Arbeit und
       > Kosten verursacht, provoziert Kritik.
       
 (IMG) Bild: Sieht eine Menge Probleme nach dem Urteil: Wolfgang Bosbach (CDU).
       
       BERLIN dpa | Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang
       Bosbach (CDU), hat das weitreichende Karlsruher Urteil zur
       Sicherungsverwahrung als "problematisch" kritisiert. Er sagte dem Hamburger
       Abendblatt: "Es bedeutet ja nicht nur viel Arbeit für den Gesetzgeber, der
       das gesamte Regelwerk überarbeiten muss, sondern vor allem eine enorme
       Belastung für die Polizeibehörden."
       
       Die Rund-um-die-Uhr-Überwachung eines einzigen freigelassenen, aber
       weiterhin gefährlichen Straftäters benötige 20 bis 25 Polizeibeamte,
       betonte Bosbach. "Auch auf die Gerichte und Gutachter wird viel Arbeit
       zukommen", sagte der CDU-Politiker. Sie müssten künftig in jedem Einzelfall
       noch mal prüfen, ob ein Straftäter nur weiterhin gefährlich oder - wie vom
       Bundesverfassungsgericht gefordert - hochgefährlich und psychisch gestört
       ist. "Wie man diese Unterscheidung künftig ziehen soll, ist mir unklar",
       sagte Bosbach.
       
       Die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter muss nach
       Karlsruher Vorgaben völlig neu geregelt werden. Das Verfassungsgericht
       erklärte am Mittwoch sämtliche Regelungen über die gerade erst reformierte
       Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Damit kommen die Verbrecher
       nicht sofort frei. Für die Neuregelung setzten die Richter dem Gesetzgeber
       eine Frist von zwei Jahren. Solange dürfen gefährliche Gewalt- und
       Sexualtäter nach Verbüßung ihrer Strafe unter strengen Voraussetzungen
       eingesperrt bleiben.
       
       ## 26 Beamte nötig, um einen Schwerstkriminellen zu bewachen
       
       Der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, befürchtet
       eine weitere Verschärfung des Personalproblems wegen des
       Verfassungsgerichtsurteils. Er sagte am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk
       (Bayern2), erfahrungsgemäß seien 24 bis 26 Beamten nötig, um einen
       entlassenen Schwerstkriminellen rund um die Uhr zu bewachen. Ihm lägen
       Studien vor, in denen die Kosten dafür pro Monat auf eine Million Euro
       geschätzt würden.
       
       "Die Belastbarkeit der deutschen Polizei ist längst an ihre Grenze
       geraten", so Witthaut. "Dies ist eine weitere zusätzliche Belastung, die
       uns noch mal ganz massiv fordern wird." Er mahnte eine länderübergreifende
       Anstrengung an, um passende Unterbringungs- und Therapieeinrichtungen für
       die betroffenen Personen zu schaffen - "wo man dann diese Leute auch
       behandeln kann, wo man sie auch betreuen kann, und wo man sie dann
       natürlich auch vor sich selbst schützen kann, aber auch (... die
       Bevölkerung davor schützen kann".
       
       Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kritisierte das Karlsruher
       Urteil, da es Freiheitsrechte des Täters vor den Schutz der Bevölkerung
       stelle. "Ich bin enttäuscht", sagte die Politikerin der Augsburger
       Allgemeinen. "Das ist schon eine deutliche Änderung in der Rechtsprechung."
       Das Verfassungsgericht habe bisher den Sicherheitsbedürfnissen der
       Bevölkerung Priorität gegeben, "jetzt stärkt es das Freiheitsrecht des
       Täters".
       
       Merk forderte mit Blick auf die notwendige Gesetzesnovelle Mitspracherecht
       der Länder: "Die Neuregelung im Bundesgesetz sollte jedoch im Benehmen mit
       den Bundesländern erfolgen."
       
       5 May 2011
       
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