# taz.de -- Handy-Überwachung bei Demos: Berlin fischt keine Demo-Daten
       
       > Anders als die Kollegen in Dresden hat die Berliner Polizei bei
       > Demonstrationen noch keine Funkzellenauswertungen durchgeführt.
       
 (IMG) Bild: Auch das Handy dieses Telefonnutzers wurde noch nie bei einer Demo in Berlin überwacht
       
       Nach der Affäre um die massenhafte Erfassung von Handydaten bei Protesten
       gegen einen Nazi-Aufmarsch in Dresden, hat die Berliner Polizei mitgeteilt,
       sie habe bisher keine sogenannte Funkzellenauswertung bei politischen
       Veranstaltungen und Demonstrationen eingesetzt.
       
       Die Dresdener Polizei hatte drei Tage nach den Großprotesten bei Providern
       138.000 Datensätze über ein- und ausgehende Telefonate und Kurzmitteilungen
       abgefragt - von Demonstranten, Anwohnern und Politikern, die in der
       Protestgegend kommuniziert hatten. Grund waren Ermittlungen wegen schwerer
       Landfriedensbrüche. Die Polizei nutzte die Daten aber auch für andere
       Ermittlungen.
       
       Die Berliner Polizei verwies auf die Strafprozessordnung. Dort wird die
       Funkzellenabfrage geregelt: Sie ist bei der Aufklärung von "Straftaten
       erheblicher Bedeutung", etwa Mord, Raub oder Bandendiebstahl zulässig.
       "Diese Voraussetzungen lagen anlässlich von politischen Veranstaltungen in
       Berlin nicht vor", sagte Polizeisprecher Frank Millert der taz.
       
       In Berlin kam es auf Demonstrationen am 1. Mai oder bei der Räumung des
       Hausprojekts Liebig 14 im Februar wiederholt zu Ausschreitungen. Diese
       Delikte wertete die Polizei aber offenbar nicht als schwer genug für eine
       massenhafte Datenabfrage. Bei einem Brandsatzwurf am 1. Mai 2009, der als
       versuchter Mord gewertet wurde, wurde sie erst gar nicht nötig: Die
       Tatverdächtigen wurden vor Ort gefasst.
       
       Bei anderen Ermittlungen zu schweren Straftaten außerhalb von
       Demonstrationen hat die Berliner Polizei dagegen Funkzellenabfragen bereits
       eingesetzt. Diese erfolgen grundsätzlich nur nach richterlicher Anordnung.
       Die Methode wird in Berlin üblicherweise als ultima ratio genutzt, wenn
       andere Ermittlungswege nicht zum Ziel führen.
       
       Die Grünen lobten die Zurückhaltung der Berliner Beamten. "Es ist zu
       begrüßen, dass hier der rechtliche Rahmen eingehalten wurde", sagte
       Grünen-Innenexperte Benedikt Lux. Friedliche Demonstrationen seien auch
       ohne Funkzellenabfragen zu gewährleisten. Lux forderte die Polizei auf,
       dies "auch künftig so zu handhaben".
       
       24 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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