# taz.de -- Luftangriff in Afghanistan: Kundus bleibt in der Grauzone
       
       > Am Ende des Kundus-Untersuchungsausschusses wirft die Opposition der
       > Regierung Vernebelung von Tatsachen vor. Auch fehle eine juristische
       > Aufarbeitung.
       
 (IMG) Bild: Die Bewertung des Bombenangriffs bei Kundus im September 2009 fällt bei den Parteien sehr unterschiedlich aus.
       
       BERLIN taz | Zumindest darin sind SPD, Grüne und Linksfraktion sich einig:
       Der Abschlussbericht von Union und FDP zum Kundus-Untersuchungsausschuss
       taugt nichts. Er vertusche die Umstände des Luftangriffs vom 4. September
       2009 mit vielen Dutzend toten Zivilisten und seiner missglückten
       Aufarbeitung durch Bundeswehr und Regierung eher, als sie zu erhellen.
       
       In ihren eigenen Berichten kommen SPD, Grüne und Linke jedoch zu
       unterschiedlichen Ergebnissen darüber, wie es zum Bombardement kommen
       konnte und in welcher Hinsicht die Kommunikation in Deutschland versagte.
       "Ich bin froh zu wissen, was in der Nacht passiert ist", sagte der
       SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold am Donnerstag. Die Glaubwürdigkeit
       der Politik hänge daran, dass die Bürger wüssten, dass die Abgeordneten
       Bescheid wüssten.
       
       Die Opposition hält die Begründung Kleins und der Bundesregierung, die
       Taliban hätten mit den entführten Tanklastern das deutsche Feldlager PRT
       Kundus angreifen wollen, für widerlegt. Vielmehr hätten bestimmte
       Aufständische bei den Lkw getötet werden sollen.
       
       Die SPD problematisiert in ihrem Bericht nun besonders die Frage, ob der
       PRT-Kommandeur Oberst Georg Klein sich von den geheimdienstlich arbeitenden
       Spezialkräften vor Ort zum Befehl des Bombenabwurfs hat drängen lassen.
       Diese hätten es auf besagte Taliban-Führer abgesehen. Arnold erklärte, der
       Vorgang lasse darauf schließen, dass es eine unhaltbare "Grauzone zwischen
       BND und Bundeswehr" gebe. Eine angemessene parlamentarischen Kontrolle
       müsse im Herbst im Bundestag diskutiert werden.
       
       ## Auf Aussage eines geheimen Informanten verlassen
       
       Klein hatte sich im Untersuchungsausschuss zur Verantwortung für das
       Bombardement bekannt. Alle Oppositionspolitiker hatten sich nachher
       beeindruckt vom Auftritt des Oberst gezeigt. Doch missachtete Klein die
       Einsatzregeln und log sogar eine unmittelbare militärische Bedrohung
       herbei, um die US-Bomber zu bestellen. Auch verließ er sich einzig auf die
       Aussage eines geheimen Informanten, der zwar immer weiter behauptete, an
       den Tanklastern seien ausschließlich Taliban. Vom Informanten selbst war
       aber nicht klar, woher er sein Wissen nahm.
       
       Der Grüne Omid Nouripour erklärte, er halte die Einschätzung der SPD, Klein
       habe sich den Interessen der Spezialkräfte im PRT unterworfen, "für
       plausibel". Sein eigener, "sehr, sehr subjektiver Eindruck" nach 22 Monaten
       der Befassung sei jedoch, dass der Informant vom afghanischen
       Provinz-Gouverneur Mohammed Omar gesteuert worden sei. Omar habe die
       Deutschen genutzt, um "eigene politische Rechnungen zu begleichen".
       
       Die Grünen erklären ausdrücklich, dass sie mit der rechtlichen Bewertung
       von Kleins Handlung in Deutschland unzufrieden sind. Die
       Generalbundesanwaltschaft hatte im April 2010 die Ermittlungen gegen den
       Oberst wegen Bruchs des Völkerrechts mit recht lapidarer Begründung
       eingestellt. Die Bundeswehr hat nie disziplinarisch gegen Klein ermittelt -
       was auch die SPD kritisiert. Klein wurde vor etwa einem Jahr sogar in den
       Führungsstab des Heeres nach Bonn befördert.
       
       Einer rechtlichen Bewertung gibt die Linksfraktion in ihrem Bericht weit
       mehr Raum als SPD und Grüne. Sie legt sich auch klarer fest: Eindeutig sei
       der Luftangriff völkerrechtswidrig gewesen. Der Umgang der mit einer
       juristischen Aufbereitung befassten Stellen ist laut Linksfraktion "äußert
       bedenklich, wenn nicht bereits rechtsstaatswidrig", denn echte Ermittlungen
       hätten nie stattgefunden.
       
       Die Linksfraktion schließt daraus, dass die internationalen Truppen in
       Afghanistan zwar versuchen mögen, ihre Einsatzregeln am humanitären
       Völkerrecht auszurichten und so vor allem Zivilisten zu schützen. Doch
       zeige die Vielzahl der Fälle, in denen dies nicht klappt, die
       Unzulänglichkeit dieser Vorstellung.
       
       11 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Winkelmann
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kundus
 (DIR) Kundus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kampfjet-Videos im Kundus-Prozess: Wer ist Zivilist und wer Kämpfer?
       
       Die Aufnahmen aus großer Höhe zeigen kleine schwarze Punkte. Was man aus
       deren Bewegungen ableiten kann, wird sehr unterschiedlich interpretiert.
       
 (DIR) Prozess um Nato-Bomben in Kundus: Das Recht, zu klagen
       
       Dürfen Hinterbliebene eines Nato-Angriffs gegen die Bundeswehr klagen? Ja,
       sagen die einen. Nein – im Krieg gelten besondere Gesetze, sagen die
       anderen.
       
 (DIR) Schadensersatz für Luftangriff nahe Kundus: 33.000 statt 5.000 Dollar
       
       Anwalt Popal will Rechtsgeschichte schreiben: Er reicht wegen des
       Bombardements von 2009 Zivilklage gegen die Bundeswehr ein. Er will mehr
       Geld für die Opfer.
       
 (DIR) Kommentar Zivilklage Kundus: Ein wichtiger Präzedenzfall
       
       Die Zivilklage wegen des Bombardements nahe Kundus vor zwei Jahren ist
       kompliziert. Ein Sieg vor Gericht aber hätte eine wichtige, politische
       Bedeutung.
       
 (DIR) Aufklärung von Kundus-Luftangriff: Zwist um eine geplante Dienstreise
       
       Generalbundesanwältin Harms beklagt sich über die Verhinderung ihres Fluges
       nach Afghanistan. Die Linksfraktion wirft ihr einseitige und oberflächliche
       Ermittlungen vor.
       
 (DIR) Selbstmordkommando tötet viele Menschen: Taliban bekennen sich zu Attentat
       
       Das britische Kulturinstitut in Kabul ist von einem
       Taliban-Selbstmordkommando angegriffen worden. Dabei kamen mindestens acht
       Menschen ums Leben.
       
 (DIR) Anschlag der Taliban in Afghanistan: 25 Menschen getötet
       
       Die Taliban attackieren in einer Provinz nordwestlich von Kabul den
       Amtssitz des Gouverneurs. Zahlreiche Menschen starben, der Gouverneur kam
       mit dem Schrecken davon.
       
 (DIR) Luftangriff nahe Kundus: Bewertung blockiert
       
       Die Regierung hat nach dem Desaster von Kundus eine umfassende Aufklärung
       verhindert. Ausschussprotokolle enthüllen im Nachhinein Details darüber.
       
 (DIR) Kommentar Kundus-Ausschuss: Humanitäre Bomben?
       
       Überfällig ist die Diskussion über das Gesamtbild der Tötungen von
       Zivilisten in Afghanistan. Der Preis, den Unbeteiligte für "gerechte
       Kriege" zahlen müssen, sollte offen benannt werden.
       
 (DIR) Untersuchungsausschuss im Bundestag: Kundus und kein Ende
       
       Die Beweisaufnahme für den Kundus-Untersuchungsausschuss ist mit den Zeugen
       Merkel und Steinmeier beendet. Das Interesse dran nahm aber schon davor
       sichtlich ab.
       
 (DIR) Kundus-Untersuchungsausschuss: Guttenbergs Verantwortung
       
       Vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss rückt der entlassene
       Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan den
       Verteidigungsminister in ein düsteres Licht.
       
 (DIR) Kommentar Kundus-Untersuchungsausschuss: Maximaler Vertrauensverlust
       
       Der gefeuerte Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan wollte unbedingt
       verhindern, dass das Vertrauen in die Bundeswehr schwindet.
       
 (DIR) Nachspiel für Tanklaster-Angriff: Es wird eng für Oberst Klein
       
       Die Karlsruher Bundesanwaltschaft will gegen Klein ermitteln. Dabei soll
       geklärt werden, ob er mit dem Befehl zum Bombardement in Afghanistan ein
       Kriegsverbrechen begangen hat.
       
 (DIR) Tote Zivilisten von Kundus: Auswärtiges Amt war früh informiert
       
       Laut "Stern" wusste das Außenministerium unter Frank-Walter Steinmeier,
       schon am 4. September vom Tod von Zivilisten durch die Bomben von Kundus.
       SPD: Keine Zusatztruppen nach Afghanistan.