# taz.de -- Nachspiel für Tanklaster-Angriff: Es wird eng für Oberst Klein
       
       > Die Karlsruher Bundesanwaltschaft will gegen Klein ermitteln. Dabei soll
       > geklärt werden, ob er mit dem Befehl zum Bombardement in Afghanistan ein
       > Kriegsverbrechen begangen hat.
       
 (IMG) Bild: Aufräumen nach dem Luftangriff auf zwei Tanklastwagen in Afghanistan.
       
       BERLIN taz | Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat bereits vorige Woche ein
       Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein und seinen
       Fliegerleitoffizier "Red Baron" eingeleitet. Dies berichtete am Freitag
       BAW-Abteilungsleiter Rolf Hannich auf einer Veranstaltung der
       Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin.
       
       Oberst Klein hatte im September das Bombardement auf zwei entführte
       Tanklaster bei Kundus angeordnet, das zum Tod Dutzender Afghanen - Taliban
       und Zivilisten - führte. Seit November prüfte Hannich, ob er ein Verfahren
       gegen Klein einleiten soll. Er will die beiden Offiziere nächste Woche in
       Karlsruhe vernehmen. Voraussetzung dafür ist ein förmliches
       Ermittlungsverfahren
       
       Doch die Eröffnung des Verfahrens ist keine Formalie. Mit ihr ist auch das
       erste Ergebnis der BAW-Prüfungen verbunden: "Bei den Auseinandersetzungen
       in Afghanistan handelt es sich um einen bewaffneten Konflikt." Konkret
       heißt das, Kämpfer der Taliban dürfen von deutschen Soldaten in Afghanistan
       getötet werden, auch wenn diese nicht angegriffen wurden. Und wenn bei den
       Kämpfen auch Zivilisten sterben, kann dies unter Umständen ebenfalls
       straffrei bleiben. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU)
       hatte schon vor einigen Wochen erklärt, dass er die Lage in Afghanistan als
       "bewaffneten Konflikt" einstuft, maßgeblich ist aber die Wertung der
       Justiz.
       
       Vorrangig anwendbar ist nun das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das auch
       Kriegsverbrechen von Soldaten definiert. Die Bundesanwaltschaft muss jetzt
       ermitteln, ob der von Klein verursachte Tod der Zivilisten außer Verhältnis
       zum militärischen Nutzen der Aktion stand und Klein dieses Missverhältnis
       sicher erwartete. Unter Beobachtern in Karlsruhe wird angenommen, dass die
       Ermittler Klein am Ende keinen entsprechend rücksichtslosen Vorsatz
       nachweisen können und wollen. Die Ermittlungen gegen Klein würden dann
       eingestellt.
       
       Der Göttinger Strafrechtsprofessor Kai Ambos wies bei der
       BRAK-Veranstaltung darauf hin, dass Klein im Falle einer Verurteilung
       zugleich ein lebenslange Haftstrafe wegen Mordes droht.
       
       Wie Hannich berichtete, sind bei der Bundesanwaltschaft neben Kleins Fall
       sieben weitere anhängig, bei denen deutsche Soldaten in Afghanistan
       Zivilisten getötet oder verletzt haben. Die Bundesanwaltschaft will ein
       einheitliches Raster für die Behandlung solcher Fälle entwickeln.
       
       Unter der Hand ist die Bundesanwaltschaft damit zur zentralen
       Staatsanwaltschaft für die Behandlung möglicher Straftaten von Soldaten im
       Ausland geworden. Alle heiklen Fälle liegen derzeit in Karlsruhe.
       
       Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag ist die Schaffung einer zentralen
       Staatsanwaltschaft, zum Beispiel in Potsdam beim Einsatzführungskommando
       der Bundeswehr, vorgesehen. Hannich machte aber deutlich, dass die
       Zentralisierung nicht unbedingt zu einer Beschleunigung der Ermittlungen
       führt.
       
       Ärgerlich für Hannich ist, dass er nicht weiß, was Oberst Klein vor zwei
       Wochen beim Kundus-Untersuchungsausschuss im Bundestag ausgesagt hat. Der
       Ermittler hofft, dass er die Protokolle bekommt, bevor er nächste Woche den
       Oberst befragt.
       
       20 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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