# taz.de -- Kommentar Zivilklage Kundus: Ein wichtiger Präzedenzfall
       
       > Die Zivilklage wegen des Bombardements nahe Kundus vor zwei Jahren ist
       > kompliziert. Ein Sieg vor Gericht aber hätte eine wichtige, politische
       > Bedeutung.
       
       Die Bundeswehr handelt im Ausland nicht in rechtsfreiem Raum. Wenn - wie
       bei dem Tanklaster-Bombardement von Kundus - Dutzende von Zivilisten
       getötet werden, dann kann das strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen
       haben.
       
       Angehörige der Opfer von Kundus fordern jetzt Schadenersatz von der
       Bundesrepublik. Das ist nicht aussichtslos. Auch wegen Vorfällen in
       bewaffneten Konflikten können Amtshaftungsansprüche in Deutschland geltend
       gemacht werden. Das haben deutsche Gerichte bereits grundsätzlich
       anerkannt. Es geht hier nicht um Völkerrecht, bei dem nur Staaten handeln
       können, sondern um deutsches Zivilrecht. Und die sogenannte
       Staatenimmunität schützt Deutschland nur vor Klagen im Ausland, nicht vor
       solchen vor heimischen Gerichten.
       
       Ein Selbstläufer sind die Klagen nicht, denn es kommt auf viele
       komplizierte Details an. So ist zwar klar, dass Oberst Klein eine
       unmittelbare Bedrohung deutscher Truppen vorgetäuscht hat, um die
       Nato-Bomber ohne Rücksprache anfordern zu können. Den Klägern nützt dies
       aber nur, wenn deutsche Gerichte annehmen, dass die Nato-internen Regeln
       auch dem Schutz von Zivilisten dienten.
       
       Ein Sieg vor Gericht würde einen wichtigen Präzedenzfall schaffen. Kriege
       verhindern lassen sich damit aber kaum. Nach Angaben der Anwälte hat die
       Bundesregierung in vergleichbaren Fällen freiwillig 14.000 bis 25.000 Euro
       bezahlt. So viel verlangen sie nun auch. Selbst bei hundert Geschädigten
       kommen da nur rund 2 Millionen Euro zusammen - keine Summe, die politisch
       ins Gewicht fällt. Was zählt, wäre das Signal an die Soldaten: Auch im
       Krieg darf mit dem Leben von Unbeteiligten nicht leichtfertig umgegangen
       werden.
       
       1 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
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