# taz.de -- Finanzhofurteil zu Ausbildungskosten: Schäuble will Gesetzesänderung
       
       > Die CDU stand der Absetzbarkeit von Studiengebühren wohlwollend
       > gegenüber. Der Finanzminister aber will das BFH-Urteil per Gesetz
       > aushebeln.
       
 (IMG) Bild: "Erstausbildung keine Werbungskosten" - sagt Wolfgang Schäuble.
       
       FREIBURG taz | Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen
       Absetzbarkeit von Ausbildungskosten wird möglicherweise keinen Bestand
       haben. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte zur Welt am
       Sonntag: "Ich bin für eine Gesetzesänderung." Zuvor hatten sich Politiker
       aus den Regierungsparteien CDU/CSU und FDP eher wohlwollend über das
       BFH-Urteil geäußert.
       
       Am Mittwoch hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten eines
       Erststudiums oder einer sonstigen teuren Ausbildung künftig steuerlich
       absetzbar sein sollen - auch noch Jahre später, wenn das erste Gehalt zu
       versteuern ist. Konkret geht es um Studiengebühren, Bücher, Fahrkosten zur
       Uni, in der Regel aber nicht um die Miete für die Studentenbude.
       
       Die Urteile des Bundesfinanzhofs sind letztinstanzlich und damit
       rechtskräftig. Bindungswirkung haben sie aber erst einmal nur im konkreten
       Fall. Die Steuerverwaltung muss BFH-Urteile erst beachten, wenn sie im
       Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Ob und wann dies geschieht,
       entscheiden die Finanzministerien von Bund und Ländern gemeinsam.
       
       Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen. So
       könnte die Politik - erstens - die BFH-Grundsatzentscheidung einfach
       akzeptieren und den Finanzgerichten die weitere Ausgestaltung überlassen.
       Die Finanzministerien könnten - zweitens - auch zum Schluss kommen, dass
       der BFH das geltende Recht falsch angewandt hat. Dann würden sie einen
       Nichtanwendungs-Erlass veröffentlichen, auf dass bei neuen Klagen ein
       anderer BFH-Senat zu anderen Ergebnissen kommt. Diesen Weg will Schäuble
       wohl aber vermeiden.
       
       Schäuble plädiert jedoch für die dritte Möglichkeit: dass der Bundestag als
       Gesetzgeber aktiv wird. Auch dann gibt es verschiedene Optionen. So könnte
       der Bundestag nur die Grundsätze des BFH-Urteils ausgestalten, um möglichst
       schnell Rechtssicherheit zu schaffen. Das Parlament könnte die
       BFH-Grundsätze aber auch modifizieren. So könnte er den
       Ausbildungs-Pauschalbetrag einführen. Schließlich könnte der Bundestag das
       BFH-Urteil durch eine Neuregelung auch ganz aushebeln. Dazu neigt offenbar
       Schäuble. "Als ich Steuerrecht gelernt hab, war klar, dass die
       Erstausbildung nicht als Werbungskosten oder Sonderausgabe anerkannt wird",
       sagte er.
       
       22 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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