# taz.de -- Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Studienkosten können abgesetzt werden
       
       > Gute Nachrichten für Studierende und Auszubildende: Die Kosten für das
       > Erststudium oder die Ausbildung sind jetzt unter Umständen von der Steuer
       > absetzbar.
       
 (IMG) Bild: Die Kosten für das Studium dürfen nach dem Urteil voll mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnet werden.
       
       MÜNCHEN/BERLIN dapd | Gute Nachrichten für Studierende und Auszubildende:
       Die vielen tausend Euro für das teure Erststudium oder die Ausbildung
       direkt nach dem Schulabschluss sind jetzt steuerlich absetzbar. Und zwar in
       voller Höhe und mindestens vier Jahre lang rückwirkend. Das entschied der
       Bundesfinanzhof in München in zwei wegweisenden Urteilen. Das seit 2004
       geltende Abzugsverbot ist damit vom Tisch. "Das ist eine Supersache", sagt
       Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
       
       Konkret eröffnen die höchstrichterlichen Entscheidungen jetzt die Chance
       für Millionen junge Leute, die hohen Aufwendungen in die eigene Bildung als
       steuerlichen Verlust für spätere Zeiten festschreiben zu lassen. Sprich:
       Die Kosten dürfen voll mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnet
       werden. Die Verluste aus der Ausbildung können so lange gegengerechnet
       werden, bis sie aufgebraucht sind. Berufsanfänger können so ihre Steuerlast
       erheblich drücken.
       
       "Das ist eine Riesenentlastung und war überfällig", sagt Erich Nöll,
       Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine.
       
       ## Bisher gab es kein Schlupfloch
       
       Bislang galt: Wer direkt nach dem Abitur respektive nach Wehr- und
       Ersatzdienst studiert oder nach der Schule eine Ausbildung anfängt, dem
       steht in der Regel kaum ein Schlupfloch offen, seine Kosten in die
       Steuererklärung zu packen. Nur wer schon eine Berufsausbildung hinter sich
       hat und danach ein Erststudium beginnt, darf seine kompletten Ausgaben als
       Werbungskosten absetzen - vorausgesetzt, das Studium hat einen Bezug zur
       künftigen Arbeit. Für diese Studenten ist die Absetzbarkeit bereits seit
       einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2009 möglich (Aktenzeichen: VI R
       14/07).
       
       Wer von den neuen Urteilen profitieren will, sollte jetzt folgendes tu, rät
       Anita Käding vom Bund der Steuerzahler: Sich die Mühe machen und bis
       spätestens 31. Dezember dieses Jahres insgesamt mindestens vier
       Steuererklärungen abgeben, rückwirkend bis ins Jahr 2007. Dafür müssen
       möglichst viele Ausgaben zusammengetragen werden.
       
       Dazu gehört alles, was im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung bezahlt
       werden musste: die bis zu 500 Euro Studiengebühren pro Semester, Ausgaben
       für Computer, Bürobedarf, Bücher, Kurse, Prüfungen oder das Binden von
       Abschlussarbeiten. Die Fahrten zwischen Studentenbude und Uni gehören
       ebenfalls dazu. Wer erst nächstes Jahr in die Gänge kommt, kann die
       Steuererklärung nur bis 2008 abgeben und verliert womöglich ein Jahr an
       Kosten.
       
       ## Manchmal bis zu sieben Jahre Nachtrag möglich
       
       In manchen Fällen könnten sogar noch bis zu sieben Jahre
       Nachtragsmöglichkeit drin sein, sagt Bruse. Wer schon als Student eine
       Steuererklärung eingereicht hat, könne die Studienkosten nur dann
       nachträglich als Werbungskosten geltend machen, wenn der Steuerbescheid
       noch offen ist oder einen Vorläufigkeitsvermerk zu den Aufwendungen im
       Erststudium enthält.
       
       Sind die Belege zusammen, müssen sich die Studierenden die Mühe machen, für
       jedes Jahr im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung den Antrag auf
       Verlustfeststellung auszufüllen, sagt Bruse. Klingt kompliziert, ist aber
       gar nicht so schwer.
       
       Auf der ersten Seite des Mantelbogens gehören die "Erklärung zur
       Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. In der Anlage N
       müssen die Studienkosten aufgelistet sein. Das Finanzamt erstellt dann eine
       Verlustbescheinigung, die in die Zukunft mitgenommen werden kann. Wer sich
       nicht auskennt, kann sich bei den Lohnsteuerhilfevereinen für kleines Geld
       beraten und helfen lassen.
       
       "Die jungen Leute müssen die Chance nur noch ergreifen", ermuntert Bruse
       zum Handeln.
       
       17 Aug 2011
       
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