# taz.de -- Bundestag will Studienkostenurteil kippen: Erststudium nicht steuerlich absetzbar
       
       > Der Bundestag will ein Gerichtsurteil kippen demzufolge Studienkosten
       > steuerlich abgesetzt werden können. Ein Geschenk gibt es für reiche
       > Studierende.
       
 (IMG) Bild: Studenten können micht mehr auf Steuervorteile für den Besuch langweiliger Vorlesungen hoffen.
       
       BERLIN taz | Ärzte, Anwälte und alle anderen Akademiker können die Kosten
       für ihr Erststudium nun doch nicht beim Finanzamt geltend machen. Das will
       der Bundestag in der Nacht zum Freitag in einer Sammelabstimmung aller
       Voraussicht nach beschließen. Union, FDP und SPD hatten im Finanzausschuss
       bereits am Mittwoch für eine entsprechende Gesetzesvorlage der
       Koalitionsparteien gestimmt.
       
       Mit der Gesetzesänderung wird klargestellt, dass Studienkosten keine
       Betriebsausgaben sind und damit nicht als Werbungskosten steuerlich
       absetzbar sind. Der Bundesfinanzhof hatte im August in einem Aufsehen
       erregenden Urteil anders geurteilt.
       
       Das Gericht hatte den Klagen eines Piloten und einer Ärztin stattgegeben
       und verfügt, dass Studienkosten in voller Höhe und noch Jahre nach dem
       Abschluss geltend gemacht werden können. Die Entscheidungen galten als
       Grundsatzurteile. Derzeit ist noch eine Klage beim Finanzhof anhängig. Wie
       sie angesichts der neuen Rechtslage entschieden wird, ist nach Auskunft
       einer Mitarbeiterin ungewiss.
       
       Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte gleich nach den Urteilen
       signalisiert, dass er die Beschlüsse so nicht umsetzen werde. Dann hätte er
       nämlich jährlich bis zu 1,1 Milliarden Euro aus der Staatskasse nehmen
       müssen.
       
       Ein Betthupferl verteilt die Regierung dennoch. Der Sonderabzug für
       Ausbildungkosten - also vor allem Studiengebühren - wird um 2.000 Euro auf
       6.000 Euro angehoben. Davon profitieren Studierende, die Einkommenssteuer
       zahlen und hohe Studiengebühren haben. Sie können diese in ihrer
       Steuererklärung im gleichen Jahr geltend machen oder aber über die
       Ehepartner absetzen lassen. Betroffen sind etwa 10.000 Personen, die
       Regierung rechnet mit 9 Millionen Euro Einnahmeverlusten.
       
       Die Grüne Abgeordnete im Finanzausschuss Lisa Paus hält diesen Teil der
       Neuregelung für überflüssig. Der Normalstudent habe davon nichts.
       "Schwarz-Gelb kann offenbar nicht ohne Klientelgeschenke regieren, das Geld
       hätte man sinnvoller einsetzen können", sagte sie zur taz.
       
       27 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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       Erststudium oder die Ausbildung sind jetzt unter Umständen von der Steuer
       absetzbar.