# taz.de -- Gericht erlaubt Schönefeld-Nachtflüge: Hauptstadtflüge bis Mitternacht
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass auf dem künftigen Berliner
       > Großflughafen Flüge bis 24 Uhr und ab 5 Uhr morgens erlaubt sind. Die
       > Anwohnerinitiative will das Urteil nicht akzeptieren.
       
 (IMG) Bild: Flüge während der ganzen Nacht: Startbahn des neuen Airports
       
       LEIPZIG/BERLIN dpa/dapd | Niederlage für die Anrainer des künftigen
       Hauptstadtflughafens in Berlin-Schönefeld: Der Airport kann ohne weitere
       Einschränkungen an den Start gehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       hat am Donnerstag grünes Licht für nächtliche Flüge in den sogenannten
       Randzeiten gegeben. Damit blieben die Klagen von Anwohnern und umliegenden
       Gemeinden ohne Erfolg.
       
       Die Richter erklärten damit den Planergänzungsbeschluss für zulässig. Er
       weise keine Fehler auf. Details lägen damit im Ermessen der Behörde, dem
       brandenburgischen Verkehrsministerium. Nach dessen Planung sind in den
       Zeiten zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr
       eingeschränkt Flüge möglich.
       
       Basis dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006. Damals
       hatten die Richter den Bau des Airports genehmigt, einen 24-Stunden-Betrieb
       jedoch untersagt. Auf Grundlage des Urteils besserten die Behörden in
       Brandenburg die Genehmigung für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy
       Brandt (BER) nach. Dieser soll am 3. Juni 2012 eröffnet werden.
       
       Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BVBB) will das Urteil des
       Bundesverwaltungsgericht nicht akzeptieren. Er hat unmittelbar nach der
       Entscheidung vom Donnerstag eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte in Straßburg angekündigt.
       
       Der BVBB betonte am Donnerstag noch einmal, dass die "katastrophal" falsche
       Standortentscheidung für den BER "nicht hingenommen" wird. Man werde weiter
       für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Zentralflughafens
       in Sperenberg (Teltow-Fläming) kämpfen. Wie Astrid Bothe betonte, sei der
       BVBB zuversichtlich, dass auch diese Nachtflugregelung, wie der kommende
       Flugverkehr nach Inbetriebnahme, zu einem Widerstand führt, der eine neue
       Standortentscheidung erzwinge.
       
       Begrüßt hat die richterliche Erlaubnis hingegen der Bundesverband der
       Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch
       sprach am Donnerstag von einem wegweisenden Urteil des
       Bundesverwaltungsgerichtes für noch anstehende Gerichtsentscheidungen zu
       anderen Flugplätzen in Deutschland. "In der Luftfahrt dürfen am späten
       Abend nicht alle Lichter ausgehen, wenn die Wirtschaftskraft und die
       Arbeitsplätze dieser Branche auch in Zukunft gesichert werden sollen",
       erklärte Siegloch.
       
       Vor zwei Tagen hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in
       einer einstweiligen Anordnung die geplanten Nachtflüge am Flughafen
       Frankfurt vorläufig verboten. Der BDL hofft jetzt darauf, dass das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die geplanten 17 Nachtflüge in
       Frankfurt genehmigt.
       
       Auch die IHK Cottbus und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher
       Verkehrsflughäfen (ADV) haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
       befürwortet. Das sei eine "wichtige Weichenstellung" für die Entwicklung
       von Schönefeld zu einem internationalen Drehkreuz, sagte
       ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel am Donnerstag in Berlin.
       
       Wo es in Berlin und Brandeburg jetzt auch am späten Abend laut wird, können
       Sie auf unserer [1][interaktiven Fluglärm-Karte] sehen.
       
       13 Oct 2011
       
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