# taz.de -- Nachtflüge vor Gericht: Wie man sich bettet
       
       > Bundesverwaltungsgericht entscheidet über die Nachtflugregelungen für den
       > Flughafen in Schönefeld entschieden. Die Gegner protestieren mit
       > simuliertem Fluglärm.
       
 (IMG) Bild: Tagsüber laut, und nachts erst recht: Ein Flugzeug nahe Schönefeld.
       
       Über die Flugrouten ist im Prinzip entschieden, nun wird die Nachtruhe zum
       Symbol des Widerstands von Flughafen-Gegnern: Mit einer Menschenkette,
       Plakaten und Trillerpfeifen haben hunderte Berliner und Brandenburger am
       Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen nächtlichen Fluglärm
       protestiert. "Die Nacht ist zum Schlafen da", war etwa auf Schildern vor
       dem Gerichtsgebäude in Leipzig zu lesen. Die Demonstranten spielten
       simulierten Fluglärm ein. "Wir brauchen Lärmpausen", forderte Astrid Bothe
       vom Bürgerverein Berlin-Brandenburg. Im Gericht wollen die Richter diesen
       Mittwoch entscheiden, ob die derzeit geplanten Regelungen rechtlich in
       Ordnung sind. Das Urteil wird später verkündet. Der Flughafen BER soll am
       3. Juni 2012 eröffnen.
       
       Eigentlich wollte der Flughafenbetreiber rund um die Uhr Maschinen starten
       und landen lassen. Dem schoben die Richter indes in einer ersten
       Verhandlung einen Riegel vor. Heraus kam eine Nachruhe von Mitternacht bis
       fünf Uhr. Allerdings dürfen in dieser Zeit Post- und Militärflugzeuge,
       Staatsgäste sowie verspätete Interkontinental-Flugzeuge landen. Zwischen 22
       Uhr und Mitternacht sowie zwischen fünf und sechs Uhr morgens soll die Zahl
       auf bis zu 103 Flüge begrenzt werden.
       
       Den klagenden Anwohnern und Anrainergemeinden geht das Verbot nicht weit
       genug. Sie wollen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr überhaupt keine Starts oder
       Landungen. "Nachtflüge sind menschenverachtend", schimpfte der
       Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, Ortwin Baier. Seine Gemeinde liegt
       direkt am westlichen Flughafenrand und wird wohl am meisten betroffen sein.
       Baier hatte gemeinsam mit Kollegen vor Jahren vergeblich gegen den
       Flughafenbau in Schönefeld geklagt. Das Gericht erlaubte damals, zwischen
       besiedelte Gebiete den nach Kapazität drittgrößten Flughafen Deutschlands
       zu bauen.
       
       Flughafenchef Rainer Schwarz drohte mit dem Verlust von Arbeitsplätzen,
       würden die Regelungen verschärft. Mit dem Flughafen entstünden Zehntausende
       neuer Arbeitsplätze, bei einem kompletten Nachtflugverbot wären es etwa
       18.000 weniger, sagte er.
       
       Vor Gericht warfen die Flughafen-Gegner den Betreibern vor, mit falschen
       Zahlen und Prognosen zu arbeiten. Die Richter wiesen darauf hin, dass jede
       Ausnahme des Nachtflugverbots plausibel begründet werden müsse. Allein die
       Nachfrage reiche nicht aus. Vom Urteil hängt nicht nur die Ruhe am Himmel
       über dem Süden Berlins in einem dreiviertel Jahr ab - auch die künftige
       Dimension des Flughafens BER steht auf dem Spiel. Angelegt ist er auf 27
       Millionen Passagiere, es wird indes schon über einen Ausbau fantasiert. Ein
       Richterspruch könnte solche Träume beenden. Für mögliche
       Koalitionsgespräche in Berlin wäre ein klares Urteil zudem hilfreich: Ein
       Ausbau in Schönefeld noch in der anstehenden Legislaturperiode könnte
       ansonsten zum Knackpunkt bei Verhandlungen zwischen SPD und Grünen werden.
       (mit dpa)
       
       20 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kristina Pezzei
       
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