# taz.de -- Streit um Steuersenkungen: SPD bereit zur Klage
       
       > Die Koalition hat sich am Sonntagabend auf steuerliche Entlastungen
       > geeignet. Mit der Schuldenbremse im Grundgesetz ist das nicht vereinbar,
       > meint SPD-Chef Gabriel.
       
 (IMG) Bild: Pocht auf die Schuldenbremse im Grundgesetz: SPD-Chef Sigmar Gabriel.
       
       BREMEN/BERLIN taz/dpa | Nach zähem Ringen hat sich die schwarz-gelbe
       Koalition am auf ein Gesamtpaket zu Steuerentlastung und wichtigen Reformen
       geeinigt. Es gebe eine "umfassende Lösung" in den Bereichen Steuern,
       Pflege, Zuwanderung, Verkehr sowie Betreuungsgeld, meldete die
       Nachrichtenagentur dpa am Sonntagabend. Demnach soll Bundesverkehrsminister
       Peter Ramsauer (CSU) mehr Geld für Investitionen in Straße und Schiene
       erhalten, bei der Zuwanderung sollen Regeln gelockert werden.
       
       Auch Steuersenkungen sind in dem Paket enthalten. Sigmar Gabriel will diese
       verhindern. Pünktlich zum schwarz-gelben Koalitionsgipfel drohte der
       SPD-Parteichef via Bild am Sonntag mit einer Klage der
       SPD-Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht. Diese hätte
       allerdings wenig Aussicht auf Erfolg.
       
       "Die Schuldenbremse in unserer Verfassung sieht vor, dass alle
       konjunkturell bedingten Steuermehreinnahmen zur Reduzierung des
       Staatsdefizits verwendet werden müssen", erläuterte Gabriel. Er nahm damit
       Bezug auf den seit 2009 geltenden Grundgesetzartikel 115. Dort heißt es:
       "Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten
       auszugleichen." Ab 2016 ist die Grenze des Zulässigen konkret benannt, dann
       darf das Haushaltsdefizit maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung
       betragen.
       
       Schon ab 2011 gilt eine andere Regel: Wenn der Bundestag im Abschwung mehr
       Kredite aufnimmt als eigentlich zulässig, muss er dies im nächsten
       Aufschwung entsprechend ausgleichen. Die Regel macht aber keine
       Vorschriften, wie das Ziel zu erreichen ist. Wenn der Bundestag also
       glaubt, dass er mit Steuersenkungen die Wirtschaft anheizt und so mehr
       Steuereinnahmen erzeugt, hat Karlsruhe keinen Anlass zu intervenieren.
       
       Aussichtsreich klagen kann die Opposition im Bundestag erst, wenn es am
       Ende des Jahres nicht gelingt, einen der guten Konjunktur angemessenen
       ausgeglichenen Haushaltsabschluss zu realisieren. Und auch dann wird
       Karlsruhe nur feststellen, dass der Bundestag seine Pflicht verletzt hat
       und offenlassen, wer oder was schuld war. Klagen kann die
       SPD-Bundestagsfraktion im Übrigen nur, wenn sie gemeinsam mit Grünen
       und/oder Linken auf die erforderlichen 25 Prozent der
       Bundestagsabgeordneten kommt.
       
       ## Kritik an jeglichen Steuersenkungen
       
       Welcher Art eine seit Monaten auch in der Koalition umstrittene
       Steuersenkung sein würde, war bis taz-Redaktionsschluss am Sonntag offen.
       Im Gespräch waren bis zum Beginn des Spitzentreffens im Kanzleramt die drei
       Varianten, den Einkommensteuersatz zu verschieben, den Solidaritätszuschlag
       oder die Stromsteuer zu senken.
       
       Die CDU-Landesfürsten nutzten den Sonntag noch einmal zur Kritik an
       jeglichen Steuersenkungen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter
       Harry Carstensen (CDU) erklärte in der Welt rundheraus: "Dafür haben wir
       keinen Spielraum." Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte im
       Spiegel: Wenn es für Änderungen des Einkommensteuertarifs "im Bundesrat
       keine Mehrheit gibt und eine Senkung des Solidaritätszuschlages
       möglicherweise kaum Entlastung bringt, dann müssen wir das Projekt
       Steuersenkung erst einmal auf Eis legen". Sachsen-Anhalts Ministerpräsident
       Rainer Haseloff (CDU) sagte im NDR, ein ausgeglichener Bundeshaushalt gehe
       vor. Sollte dies 2016 geschafft sein, dann "kann man über Steuersenkungen
       reden".
       
       6 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) C. Rath
 (DIR) U. Winkelmann
       
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