# taz.de -- EU-Klage gegen VW-Gesetz: Sperrminorität unerwünscht
       
       > Die EU-Kommission hat was gegen Niedersachsens 20-prozentige
       > Sperrminorität an der Volkswagen AG. Deswegen verklagt sie die
       > Bundesregierung erneut.
       
 (IMG) Bild: 20 Prozent von alldem gehört dem Land Niedersachsen. Noch.
       
       BRÜSSEL/BERLIN afp/dpa/taz | Die EU-Kommission geht wieder gerichtlich
       gegen das VW-Gesetz vor. Am Donnerstag kündigte sie an, Deutschland wegen
       Verstoßes gegen den EU-Vertrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu
       verklagen. Die Forderung: Die Bundesregierung soll die 20-prozentige
       Sperrminorität des Landes Niedersachsen an der Volkswagen AG aufgeben.
       
       Diese Sperrminorität bedeute unzulässige Sonderrechte, erklärte die
       Kommission. Im Allgemeinen setzt das Aktienrecht für Aktionäre einen Anteil
       von 25 Prozent an einem Unternehmen voraus, wenn sie ein Vetorecht haben
       wollen. Das niedrigere Quorum im VW-Gesetz sichert den besonderen Einfluss
       des Landes Niedersachsen und der Arbeitnehmervertreter bei Europas größtem
       Autohersteller.
       
       Die Reaktionen in Deutschland waren unterschiedlich. Im Vorfeld hatte der
       niedersächsische CDU-Ministerpräsident David McAllister das Gesetz schon
       verteidigt. Bei der Haushaltsdebatte im Bundestag am Donnerstag fiel ihm
       jedoch sein Parteikollege, der sächsische Abgeordnete Andreas Lämmel, in
       den Rücken, indem er es für "überholt" erklärte. Der wirtschaftspolitische
       Sprecher der SPD-Fraktion, Garrelt Duin, sagte dagegen, der Konzern sei
       "nicht trotz, sondern wegen des Einflusses des Landes Niedersachsen" so
       erfolgreich.
       
       Auch Ulla Lötzer von der Linksfraktion meint, dem VW-Gesetz sei es "zu
       verdanken, dass Entscheidungen im Unternehmen über die Errichtung oder
       Verlagerung von Produktionsstätten nur mit Zustimmung der
       Arbeitnehmervertreter gefällt werden können". Die IG Metall in
       Niedersachsen sprach von einem "neoliberalen Vorstoß", mit dem die
       erweiterte Mitbestimmung "aus rein ideologischen Gründen" beseitigt werden
       solle, und kündigte Aktionen an.
       
       Die Auseinandersetzungen über das VW-Gesetz ziehen sich schon gut zehn
       Jahre hin. Brüssel moniert, der politische Einfluss störe den freien
       Kapitalverkehr und erschwere feindliche Übernahmen. 2007 klagte die
       Kommission erstmals. Damals kippte der EuGH zwei Regelungen, nach denen das
       Stimmrecht unabhängig vom tatsächlichen Anteil eines Investors auf 20
       Prozent begrenzt wurde und das Land zwei Sitze im Aufsichtsrat hatte. Die
       Bundesregierung änderte das Gesetz. Nach Meinung der EU-Kommission hat sie
       das Urteil aber nicht umgesetzt, solange die Sperrminorität bleibt.
       
       24 Nov 2011
       
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