# taz.de -- Kommentar EU-Urteil: VEB VW, ade!
       
       > Der Europäische Gerichtshof setzt beim VW-Gesetz erneut auf
       > Liberalisierung und riskiert, dass Bürger die EU als Bedrohung wahrnehmen
       > - schlecht für die Integration.
       
 (IMG) Bild: 20 Prozent von alldem gehört dem Land Niedersachsen. Noch.
       
       VW darf kein volkseigener Betrieb sein, jedenfalls kein gesetzlich
       geschützter. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in
       seinem Urteil am Dienstag entschieden. Demnach verstoßen die Sonderrechte,
       mit denen sich der Bund und das Land Niedersachsen Einfluss auf den Konzern
       sichern und ihn vor feindlichen Übernahmen schützen, gegen die Freiheit des
       Kapitalverkehrs in der EU. Für Gewerkschafter ist klar: Die Interessen des
       Kapitalmarktes werden höher bewertet als die der Beschäftigten nach
       sicherer Arbeit und Einkommen.
       
       Die EU, die das Luxemburger Verfahren gegen die Bundesrepublik angestrengt
       hatte, greift damit tief in die wirtschaftspolitische Gestaltungsfreiheit
       ihrer Mitgliedsstaaten ein. Wie bei der Dienstleistungsrichtlinie setzt sie
       auf stärkere Liberalisierung - und nimmt in Kauf, dass ihre Bürger, die
       sich vor Lohndumping und Jobverlusten fürchten, Brüssel als Bedrohung
       wahrnehmen. Für die europäische Integration kann das nicht gut sein.
       
       Obwohl das VW-Gesetz ein Sonderfall ist, stellt sich nach dem EuGH-Urteil
       erneut die Frage, wie viel Staat in den Unternehmen sein darf und sein
       soll. Nach Jahren des neoliberalen Privatisierungskurses setzt
       international ein Umdenken ein - die Debatte in Deutschland um den Verkauf
       der Bahn ist ein Beispiel dafür. Die Privatisierungskritiker fürchten zu
       Recht, dass nach einem Verkauf die Rendite-Interessen der Investoren
       bedient werden - zu Lasten der Beschäftigten, des Angebotes und der
       Infrastruktur. Auch die Debatten, den Einfluss von Hedgefonds oder
       staatlichen Fonds auf Schlüsselindustrien zu begrenzen, zeigen, dass der
       Glaube an die Selbstregulierung der Märkte erschüttert ist.
       
       Der EuGH hat VW etwas mehr den Marktkräften ausgesetzt. Da das Bauen von
       Autos nicht zur Daseinsvorsorge - wie etwa die Wasser- und
       Energieversorgung - gehört, muss das nicht so schlimm sein. Zumal VW sich
       in Sachen Umwelt- und Klimaschutz kaum von anderen Konzernen unterscheidet.
       Außerdem hätte der Staat, wenn er unbedingt wollte, andere Möglichkeiten
       zur Wahrung seines Einflusses: Anteile aufstocken. Dann bliebe VW ein
       volkseigener Konzern. Aber das passt wohl nicht in die politische
       Landschaft.
       
       24 Oct 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Richard Rother
       
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