# taz.de -- VW-Gesetz: "Ändern, nicht abschaffen"
> Teile des VW-Gesetzes sollten bleiben, sagt der Gewerkschafter Hartmut
> Meine.
(IMG) Bild: "Es geht nicht um heilige Kühe, sondern um Verträge": Gewerkschafter Hartmut Meine
taz: Herr Meine, welche Folgen müssen die VW-Beschäftigten nach dem
Luxemburger Urteil fürchten?
Hartmut Meine: Aktuell sind bei Volkswagen keine Arbeitsplätze in Gefahr,
weil unserer Tarifvertrag bis zum Jahr 2011 betriebsbedingte Kündigungen
ausschließt. Mittelfristig kann die Möglichkeit geringer werden, im
VW-Aufsichtsrat für Arbeitnehmerinteressen zu streiten. Porsche strebt ja
eine Aktienmehrheit von gut 50 Prozent an, und das Land Niedersachsen will
seine 20 Prozent behalten. Eine solche Konstellation ist besser, als wenn
ein Finanzinvestor bei Volkswagen das Sagen hätte. Sie kann aber nur
funktionieren, wenn die Mitbestimmung adäquat geregelt ist. Im Aufsichtsrat
der geplanten Porsche Holding europäischen Rechts sollen die Sitze der
Arbeitnehmervertreter nicht nach der Zahl der Beschäftigten verteilt
werden. Dagegen klagt der VW-Betriebsrat mit Unterstützung der IG Metall.
Porsche-Chef Wendelin Wiedeking hat bereits angekündigt, bei Volkswagen
einiges zu ändern und "heilige Kühe" zu schlachten. Sehen sie den
VW-Haustarifvertrag in Gefahr?
Es geht nicht um heilige Kühe, sondern um rechtsverbindliche Verträge. Die
sind einzuhalten und daran wird sich auch Herr Wiedeking gewöhnen. Im
Übrigen sind die Tarifverträge bei Volkswagen und bei der Porsche AG von
der effektiven Bezahlung her etwa gleich. Wir haben bei Volkswagen aber
zusätzlich die tarifvertragliche Beschäftigungssicherung bis Ende 2011. Und
für deren Verlängerung werden wir zu gegebener Zeit auch streiten.
Wie sollte die Politik auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
reagieren?
Die Gerichtsentscheidung hat ja das VW-Gesetz nicht beseitigt, sondern von
der Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes verlangt. Die IG Metall
fordert die Bundesregierung auf, jetzt ein neues europarechtskonformes
VW-Gesetz zu verabschieden. Das jetzige Gesetz sieht vor, dass
Standortschließungen einer Zweidrittelmehrheit im Aufsichtsrat bedürfen.
Diese Klausel hat das Gericht überhaupt nicht moniert. Sie könnte Kern
eines neuen europarechtskonformen VW-Gesetzes sein.
INTERVIEW: JÜRGEN VOGES
23 Oct 2007
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