# taz.de -- Vorbeugehaft bei Heiligendamm-Protesten: Europa rettet Demonstrationsrechte
       
       > Der EGMR rügt die Bundesrepublik, weil sie bei den G8-Protesten 2007 die
       > Menschenrechtskonventionen missachtete. Zwei Aktivisten mussten zu
       > Unrecht fünf Tage in Vorbeugehaft.
       
 (IMG) Bild: Öffentliche Diskussion eingeschränkt: Die Polizei und Protestierende in Heiligendamm 2007.
       
       BERLIN taz | Das Urteil ist deutlich und einstimmig gefallen: Weil deutsche
       Behörden bei den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm zu hart
       gegen Demonstranten vorgingen, hat der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag die Bundesrepublik Deutschland gerügt.
       Zwei Männer hatten in Straßburg geklagt, nachdem sie zu Beginn der Proteste
       im Juni 2007 über fünf Tage lang in Vorbeugehaft genommen worden waren.
       
       Der Grund: Weil sie zwei Transparente mit der Aufschrift „freedom for all
       prisoners“ („Freiheit für alle Gefangenen“) und „free all now“ („Befreit
       alle jetzt“) bei sich trugen, sah die Polizei sie als potenzielle
       Straftäter an - und buchtete sie vorsorglich ein. Erst nach Abschluss der
       Proteste ließ sie sie wieder laufen. Das hielt das EGMR nun für einen
       Verstoß gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen.
       
       Das Gericht sieht in der Festnahme der beiden Männer einen Verstoß gegen
       das Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5) sowie gegen die
       Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 11). Im am Donnerstag
       veröffentlichten Urteil heißt es, die Festnahme der beiden Studenten sei
       rechtswidrig gewesen: „Durch das Tragen der Parolen hatten sie
       beabsichtigt, das Sicherheitsmanagement der Polizei, insbesondere die hohe
       Zahl von Festnahmen zu kritisieren. Ein mehrtägiger Freiheitsentzug für den
       Versuch, diese Transparente zu tragen, hatte eine abschreckende Wirkung für
       die Äußerung einer solchen Meinung und schränkte die öffentliche Diskussion
       zu diesem Thema ein.“
       
       ## Konsequenzen fürs polizeiliches Handeln
       
       Zuvor hatten deutsche Gerichte in allen Instanzen die vorbeugende
       Ingewahrsamnahme mit unterschiedlichen Begründungen stets für rechtens
       erklärt: So sei die Aufschrift des Transparents als Aufruf zur
       Gefangenenbefreiung zu werten gewesen. Auch habe der Verdacht bestanden,
       die beiden Männer hätten selbst eine Gefangenenbefreiung geplant haben
       können. Unsinn – wie der EGMR nun feststellte. Die beiden Männer hätten
       keinerlei Werkzeug bei sich geführt oder Hinweise auf eine tatsächlich
       geplante Gefangenenbefreiung gegeben.
       
       Die Anwältin der Kläger, Anna Luczak, sagte am Donnerstag: „Die deutschen
       Behörden – Polizei und Justiz – müssen nach diesem Urteil ihre Praxis der
       Freiheitsentziehung auf den Prüfstand stellen. Solange keine konkrete zu
       erwartende und zu ahndende Tat oder ein Pflichtverstoß zu erkennen ist,
       darf das Freiheitsrecht nicht beschränkt werden.“
       
       Sven Schwabe, einer der beiden Kläger, sagte der taz: „Es ist schon
       seltsam, dass deutsche Gerichte, denen die Sache insgesamt sieben Mal zur
       Entscheidung vorlag, die offensichtliche Rechtswidrigkeit nicht gesehen
       haben.“ Er erwarte, dass das Urteil Konsequenzen für das polizeiliche
       Handeln bei Großprotesten wie dem Castoreinsatz oder den
       Anti-Neonazi-Demonstrationen in Dresden hätten. Gegen das Urteil kann die
       Bundesregierung noch Rechtsmittel einlegen.
       
       1 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaul
       
       ## TAGS
       
 (DIR) G7
       
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