# taz.de -- Kommentar Heiligendamm-Urteil: Demo-Hilfe aus Straßburg
       
       > Polizei und Gerichte werden es sich demnächst überlegen, ob sie einen
       > politischen Slogan mit der Absicht gleichsetzen, Straftaten zu begehen.
       
       Das Urteil des Europäischen Menschenrechtgerichtshofs zum G8-Gipfelprotest
       in Heiligendamm ist eine Blamage für die Sicherheits- und Justizbehörden,
       keine Frage. Man kann nicht einfach junge Leute tagelang wegsperren, weil
       sie Transparente mit interpretationswürdigen Demo-Sprüchen dabei haben.
       
       Polizei und Gerichte werden es sich demnächst überlegen, ob sie einen
       politischen Slogan mit der Absicht gleichsetzen, Straftaten zu begehen.
       
       Doch wirft das Urteil aus Straßburg auch ein neues Licht auf deutsche
       Protest-Gewohnheiten. Die Castor-Festspiele haben jüngst gezeigt, dass
       eingeübte Demonstrationsformen selbst dann noch unter Kontrolle sind, wenn
       sie angeblich eskalieren. Zwar kommt es im Wendland regelmäßig auch zu
       unschönen Konfrontationen von Aktivisten und Polizei.
       
       Doch wissen fast alle Demonstranten genau, wieviel Provokation noch so
       gerade geduldet wird. Grenzüberschreitungen sind sauber inszeniert,
       Ingewahrsamnahmen Teil des Spiels, juristische Folgen einkalkuliert.
       
       Dass der Staat den Castor ins Lager schaffen und sein Gewaltmonopol
       durchsetzen muss, versteht dabei nahezu jeder. Es ist ja die notwendige
       Voraussetzung des beliebten Rituals.
       
       Doch war der G8-Gipfel für die Behörden eine Überforderung: Während die
       Beamten beim Castor-Protest geradezu Zärtlichkeit an den Tag legen, wenn
       Mensch und Gleis getrennt werden müssen, kannte der Einsatz rings um
       Heiligendamm nur den rüden Durchgriff. Während sich im Wendland
       Demonstrantin und Polizistin müde, verfroren und beinahe solidarisch
       angucken, flog überm Strand der Tornado-Aufklärer.
       
       Heiligendamm hat gezeigt, wie sehr die Meinungsfreiheit in Deutschland
       davon abhängt, dass die Behörden denken, sie kennen ihre Pappenheimer.
       Landet beim G8-Gipfel die Welt an der Ostseeküste, müssen zum -
       nachträglichen - Schutz des Demonstrationsrechts leider europäische
       Gerichte bemüht werden.
       
       1 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Winkelmann
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) G8-Proteste in Heiligendamm: Demoverbot war rechtswidrig
       
       Ein Gericht kritisiert das Sicherheitskonzept beim G-8-Gipfel 2007.
       Insbesondere das Verbot des Sternmarschs sei rechtswidrig gewesen.
       
 (DIR) Urteil zum „Unterbindungsgewahrsam“: Präventiv einsperren ist okay
       
       Darf die Polizei Menschen vorbeugend in Gewahrsam nehmen? Das
       Verwaltungsgericht Hannover sagt: Ja. Der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte sieht das anders.
       
 (DIR) Vorbeugehaft bei Heiligendamm-Protesten: Europa rettet Demonstrationsrechte
       
       Der EGMR rügt die Bundesrepublik, weil sie bei den G8-Protesten 2007 die
       Menschenrechtskonventionen missachtete. Zwei Aktivisten mussten zu Unrecht
       fünf Tage in Vorbeugehaft.
       
 (DIR) Tornados über Heiligendamm: Einschüchterung mit Kampfflugzeugen
       
       Zwei Grüne klagen gegen den Tornado-Einsatz der Bundeswehr 2007 in
       Heiligendamm. Sie argumentieren, der Lärm sei schockierend gewesen.