# taz.de -- Geringe Entschädigung für G-8-Razzia: Nur ein Quäntchen Recht
       
       > Das Landgericht Hamburg billigt dem Opfer einer rechtswidrigen G 8-Razzia
       > nur eine geringe Entschädigung zu. Justizbehörde hatte die Zahlung
       > jahrelang verweigert.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen den G 8-Gipfel im Jahr 2007 vor der Roten Flora: Nach einer Brandanschlagsserie durchsuchte die Polizei etliche Wohnungen.
       
       HAMBURG taz | Wenn es nach dem Hamburger Landgericht unter Vorsitz von
       Hermann Antony geht, muss die Hamburger Justizbehörde 500 Euro
       Entschädigung an Kuno Kruse (Name geändert) zahlen, weil seine Wohnung im
       Vorfeld des G 8-Gipfels in Heiligendamm im Auftrag der Bundesanwaltschaft
       (BAW) zu Unrecht durchsucht und Computer beschlagnahmt worden sind. Diesen
       Vergleich hat das Gericht am Freitag nach kurzer mündlicher Verhandlung
       unterbreitet.
       
       900 Polizisten hatten am 9. Mai 2007 vor dem G 8-Gipfel 40 Wohnungen vor
       allem in Hamburg und Bremen gefilzt - darunter auch die von Kruse. Zuvor
       hatte Generalbundesanwältin Monika Harms nach einer Brandanschlagsserie im
       Hamburger Raum .
       
       Unter anderem auf das Auto der Ehefrau von Bundesfinanz-Staatssekretär
       Thomas Mirow (SPD) - ein Verfahren gegen 17 Personen wegen "Bildung einer
       terroristischen Vereinigung" (Paragraf 129a Strafgesetzbuch) eingeleitet.
       Die Ermittler hatten damals gesagt, mit diesem Schritt wolle man in den
       Busch schießen und gucken, was sich bewegt.
       
       "Die Durchsuchung seiner Arbeitsstelle, mehrerer Wohnungen sowie dem Auto
       und dem Wochenendhaus seiner Mutter endeten mit der Beschlagnahme von
       wichtigen Unterlagen und Computern", sagt Kruses Anwalt Dirk Audörsch. In
       der Zeit der Ermittlungen hatte sich Kruse zwei Computer und einen Scanner
       für seine Arbeit mieten müssen.
       
       Erst zehn Monate später, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das Vorgehen
       der Bundesanwälte für rechtswidrig erklärt hatte, seien die Unterlagen
       zurückgegeben worden.
       
       Der BGH hatte gerügt, dass angezündete Autos nicht die Wirtschaftsordnung
       der Bundesrepublik erschütterten und daher nicht in den Aufgabenbereich der
       Bundesanwaltschaft fallen.
       
       Obwohl das Hamburger Amtsgericht Kruse im November 2008 grundsätzlich eine
       Entschädigung nach dem Strafentschädigungsgesetz zugebilligt hatte,
       weigerte sich die Justizbehörde bislang eine Entschädigung zu zahlen.
       
       Begründung: Das Entschädigungsgesetz gelte nur für rechtmäßige Maßnahmen,
       für rechtswidrige Handlungen des Staates gebe es hingegen keine
       Entschädigungen.
       
       Kruse klagte nun vor dem Landgericht auf 3.300 Euro Schadensersatz für die
       "materiellen Schäden", die ihm entstanden seien. So für die Mietcomputer,
       Verdienstausfall am Tag der Razzia sowie die entstandenen Anwaltskosten.
       
       "Da ist noch nicht einmal ein Schmerzensgeld für immaterielle Schäden
       enthalten - nämlich zehn Monate als Terrorist beschuldigt zu werden", sagt
       Audörsch.
       
       Doch so weit wollten Richter Antony und seine Kammer nicht gehen. Das
       Gericht kam zu dem Schluss, dass das Strafentschädigungsgesetz wohl nicht
       greife, die Justizbehörde hätte ihm jedoch als eine Art "Amtshaftung" einen
       Ausgleich von 500 Euro zu zahlen.
       
       "Ein Interesse an Entschädigung ist nicht ganz abwegig", sagte Antony. Er
       wollte Kruse aber lediglich 40 Prozent der Kosten für einen geleasten
       Computer zubilligen.
       
       Anspruch auf die Kostenerstattung beider beschlagnahmter Computer sieht
       Antony nicht. "Mehr würde über die geltende Rechtssprechung hinausgehen",
       sagte Antony. Zwei Wochen haben die Prozess-Parteien Zeit über den
       Vergleich zu entscheiden.
       
       Kuno Kruse zeigte sich enttäuscht über den Richter-Vorschlag. "Das ist nur
       ein Bruchteil von dem", sagte Kruse, "was für mich an Kosten durch die
       Razzia entstanden sind."
       
       20 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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 (DIR) Kommentar G-8-Entschädigung: Entschädigung muss sein
       
       Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist,
       Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann sollte
       sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen.