# taz.de -- Justizministerin zur EU-Richtlinie: "Keine anlasslosen Vorratsdaten"
       
       > Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat sich gegen Kritik von
       > Unionspolitikern verteidigt. Mit ihr werde es keine anlasslose
       > Vorratsdatenspeicherung über sechs Monate geben.
       
 (IMG) Bild: Zwei Drittel der Menschen lehnen die Vorratsdatenspeicherung ab: Protest vor dem Brandenburger Tor.
       
       BERLIN dpa | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will
       die Vorratsdatenspeicherung nicht neu regeln, solange die entsprechende
       EU-Richtlinie auf dem Prüfstand steht. "Wir sollten in Deutschland nicht
       vorpreschen, bevor klar ist, wie die neue Richtlinie aussehen wird",
       bekräftigte sie der Welt am Sonntag. Zugleich betonte die Ministerin, dass
       es eine Rückkehr zur anlasslosen Speicherung von Telefon- und
       Internetverbindungsdaten über sechs Monate mit ihr nicht geben werde.
       
       "Wir dürfen die Bürger nicht unter Generalverdacht stellen", sagte sie. Im
       März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bis dahin
       geltende Vorratsdatenspeicherung, die eine sechsmonatige Speicherung der
       Daten zur Kriminalitätsbekämpfung vorsah, gekippt. Für eine Neuregelung ist
       Leutheusser-Schnarrenberger zuständig. Sie will die Daten aber nur nach
       konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen ("Quick Freeze").
       Dies geht Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und anderen
       Unionspolitikern nicht weit genug.
       
       Neben Deutschland haben auch einige andere EU-Staaten die Richtlinie zur
       Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt. Ihnen drohen Klagen der
       EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Eine Verurteilung könnte
       eine erhebliche Geldstrafe nach sich ziehen. Ein Kommissionssprecher hatte
       am Donnerstag in Brüssel erklärt: "Die Tatsache, dass die Kommission
       derzeit die Richtlinie überarbeitet, entlässt Deutschland und andere
       EU-Mitgliedsstaaten keineswegs aus der Pflicht, die derzeit gültige
       Richtlinie korrekt umzusetzen."
       
       ## Noch kein Zwangsgeld verhängt
       
       Nach Angaben von Vize-Regierungssprecher Georg Streiter sind derzeit
       insgesamt 81 Vertragsverletzungsverfahren der EU - in den
       unterschiedlichsten Stadien - gegen Deutschland anhängig. Davon beträfen 26
       Verfahren nicht umgesetzte Richtlinien. Bislang sei noch nie ein Zwangsgeld
       gegen Deutschland verhängt worden, sagte Streiter.
       
       Leutheusser-Schnarrenberger trat dem Eindruck entgegen, bei der
       Vorratsdatenspeicherung auch in der eigenen Partei zunehmend isoliert zu
       sein. "Das Präsidium der FDP steht hinter mir, die Fraktion ebenso", sagte
       sie. Umfragen zeigten, dass auch zwei Drittel der Bevölkerung keine
       anlasslose Vorratsdatenspeicherung wollten.
       
       30 Dec 2011
       
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