# taz.de -- Kommentar Funkzellenabfrage: Zur Ermittlung von Serientätern
       
       > Die Funkzellenabfrage eignet sich gut, um Straftatserien aufzuklären. Die
       > Verhältnismäßigkeit muss geprüft werden, aber es gibt keinen
       > offensichtlichen Rechtsbruch.
       
       Nicht jede Funkzellenabfrage ist ein Skandal. Die derzeitige Aufregung in
       Berlin verwundert daher etwas. Vor allem kann man der Polizei nicht
       vorwerfen, dass sie bei der Suche nach Autozündlern die Daten von
       Unbeteiligten erfasst hätte. Denn eine Funkzellenabfrage, die Daten
       ausschließlich von Verdächtigen erfasst, ist kaum vorstellbar.
       
       Bei einer Funkzellenabfrage (FZA) fragt die Polizei die Mobilfunkfirmen,
       wer in einem bestimmten Gebiet zu einer bestimmten Zeit mit dem Handy
       telefoniert hat. Die Methode eignet sich besonders gut, um Serien von
       Straftaten aufzuklären. Wenn bei zehn Bankrauben an unterschiedlichen Orten
       jedes Mal dasselbe Handy geortet wird, dann hat man einen Verdächtigen, den
       man näher überprüfen kann.
       
       Es ist daher nicht abwegig, dass die Polizei versucht, auch die Serie von
       Autobrandstiftungen auf diese Weise aufzuklären. Man wird auf diesem Wege
       zwar nur unvorsichtige Zündler erwischen, aber die bisher ermittelten Täter
       waren auch keine Profis.
       
       Ein offensichtlicher Rechtsbruch liegt jedenfalls nicht vor. Die
       Funkzellenabfrage ist gesetzlich erlaubt, auch zur Aufklärung von
       Brandstiftungen. Natürlich muss jeweils geprüft werden, ob die Maßnahme
       verhältnismäßig ist. Dagegen spricht aber nicht, dass bei einer FZA auch
       die Daten von (vielen) Unbeteiligten erfasst werden, denn das liegt in der
       Natur der Sache.
       
       Unverhältnismäßig ist eine Funkzellenabfrage, wenn, wie vor einem Jahr in
       Dresden, der Mobilfunkverkehr fast der gesamten Innenstadt über Stunden
       hinweg ausgewertet wird. Und vor allem wenn dabei die Handydaten von
       Demonstranten, Gegendemonstranten und berichtenden Journalisten erfasst
       werden. Wer aber jede FZA skandalisiert, wird am Ende den echten Skandal
       nicht mehr erkennen können.
       
       20 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Richter über Funkzellenabfrage: "Dresden war exzessiver"
       
       Der Richter und IT-Experte Ulf Buermeyer über den Vergleich der
       Funkzellenabfragen in Berlin und Dresden. Und darüber, was an den Gesetzen
       geändert werden sollte.
       
 (DIR) Kommentar Handydaten: Instrument aus der Dunkelzone
       
       Die Berliner Polizeipräsidentin und der CDU-Innensenator betonen die
       Rechtmäßigkeit der Funkzellenabfragen. Am Ende bleibt die Maßnahme ein
       Ermittlungsinstrument.
       
 (DIR) Berliner Polizei fragte 13 Funkzellen ab: Handydaten sollten Zündler überführen
       
       Die Berliner Polizei hat offenbar tausende Handydaten abgefragt, um einen
       Brandanschlag aufzuklären. Grüne und Piraten reagieren empört.