# taz.de -- Datenschützer über Funkzellenabfrage: "Wir brauchen stärkere Leitplanken"
       
       > Die Funkzellenabfrage werde routinemäßig aber mit seltenem
       > Erkenntnisgewinn eingesetzt, sagt der Berliner Datenschützer Dix. Er
       > fordert deutliche Einschränkungen.
       
 (IMG) Bild: Die Funkzellenabfrage bringt viele Daten und kein klares Bild.
       
       taz: Herr Dix, die Hauptstadtpolizei hat 4,2 Millionen
       Verbindungsdatensätze von Berlinern erhoben, um Autobrandstiftungen
       aufzuklären. Läuft es einem als Datenschutzbeauftragten da nicht kalt den
       Rücken runter? 
       
       Alexander Dix: Ich bin schon erschreckt, das muss ich sagen. Dass ein
       Ermittlungsinstrument, das seinerzeit für ganz spezielle
       Ausnahmesituationen unter der rot-grünen Bundesregierung zur
       Terrorismusabwehr ins Gesetz aufgenommen worden ist, mittlerweile doch
       relativ routinemäßig eingesetzt wird. Und das, ohne dass dadurch ein
       erkennbarer Erkenntnis- und Sicherheitsgewinn entstanden ist. Das gibt
       schon sehr zu denken.
       
       Das heißt, die Funkzellenabfrage hat Methode? 
       
       Die massenhafte Zahl der Fälle deutet darauf hin, dass hier eine verdeckte
       Ermittlungsmaßnahme, trotz der relativ engen Begrenzung, die das Gesetz
       vorsieht, zur Standardmethode verwandt worden ist. Das hielte ich in der
       Tat für problematisch. Der Dresdner Fall, wo Hunderttausende von
       Verkehrsdaten erhoben worden sind, und die Praxis in Berlin machen
       deutlich, dass der Bundesgesetzgeber dringend durch Änderung der
       Strafprozessordnung die Funkzellenabfrage einschränken muss.
       
       Was in Dresden und Berlin passiert ist, ist also kein Ausreißer? 
       
       Das ist ein bundesweites Problem. Deshalb hat die Konferenz der
       Datenschutzbeauftragten im vergangenen Sommer auch entsprechende
       Gesetzesänderungen angemahnt. Der Freistaat Sachsen hat eine entsprechende
       Initiative angekündigt. Die muss dringend weiter verfolgt werden. Wir
       müssen hier zu stärkeren Leitplanken kommen.
       
       Die Datenschützer sind sich da bundesweit einig? 
       
       Völlig einig.
       
       Von den in Berlin erhobenen Datensätzen wurden 1,7 Millionen bislang nicht
       gelöscht. Was sagen Sie dazu? 
       
       Offenbar sind da zum Teil noch laufende Ermittlungsverfahren, in denen
       diese Datensätze benötigt werden. Offenbar laufen da auch noch Ermittlungen
       wegen anderer Staftaten. Auch das wird zu klären sein, ob Daten, die aus
       einer Funkzellenabfrage aus Anlass der Kfz-Brandstiftungen erhoben wurden,
       dafür verwertet werden dürfen.
       
       Hunderttausende betroffene Berliner hätten im Nachhinein von der
       Datenabfrage informiert werden müssen, wurden es aber nicht. Auch in
       Dresden geschah das nicht. 
       
       Richtig. Von der Informationspflicht kann nur unter ganz engen
       Voraussetzungen abgewichen werden, das muss im Einzelfall von der
       Staatsanwaltschaft dokumentiert sein. Auch dieser Frage werden wir
       nachgehen.
       
       24 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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