# taz.de -- Weiter Debatte um Datenaffäre: Polizei schweigt sich aus
       
       > In Berlin verteidigen Polizei und Rot-Schwarz die Praxis der
       > Funkzellenabfragen. In anderen Bundesländern ist man restriktiver.
       
 (IMG) Bild: Obacht, bisweilen erfasst die Polizei mit!
       
       Die Polizei lehnt eine breite Benachrichtigung der Betroffenen von
       Funkzellenabfragen ab. "Eine Auskunft ist nur dann zu erwarten, wenn zu
       einer Rufnummer der dazugehörige Anschlussinhaber ermittelt und diese Daten
       in einer polizeilichen Datei gespeichert wurden", sagte ein Sprecher auf
       taz-Anfrage. Dies sei nur bei einem "äußerst geringen Anteil" der
       Verbindungsdaten erfolgt. Über die Benachrichtigung entscheide letztlich
       die Staatsanwaltschaft. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix
       hatte zuvor auf eine Informierungspflicht der Betroffenen hingewiesen.
       Davon könne nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.
       
       Am Montag hatte die Polizei eingeräumt, seit 2008 mittels 375
       Funkzellenabfragen 4,2 Millionen Handyverbindungsdaten bei Providern
       angefordert zu haben, um so Autobrandstifter zu fassen - was in keinem Fall
       gelang. Zudem erfolgten 35 Abfragen wegen anderer politischer Straftaten,
       darunter versuchte Tötungsdelikte, Brandanschläge auf politische und
       religiöse Einrichtungen sowie Sprengstoffanschläge. "Das betraf
       islamistische, rechts- wie linksextreme Motive", so der Polizeisprecher.
       
       Die Massenabfragen führten am Donnerstag zu einer hitzigen Debatte im
       Abgeordnetenhaus. Die Innenverwaltung berichtete dort von 821 weiteren
       Funkzellenabfragen zu nichtpolitischen Straftaten. Die Hintergründe würden
       noch recherchiert. Innensenator Frank Henkel (CDU) versprach "umfassende
       Transparenz". Die Abfragen seien aber vom Gesetz gedeckt und würden nicht
       infrage gestellt.
       
       In Hamburg, ebenfalls von Autobrandserien geplagt, wurden
       Funkzellenabfragen dagegen wiederholt als "unverhältnismäßig" abgelehnt.
       Genaue Zahlen lägen nicht vor, sagte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn.
       Eine Abfrage sei aber "nur dann verhältnismäßig, wenn sie nicht ins Blaue
       hinein erfolgt". Es müsse eine konkrete Vermutung geben, dass die
       Datenerhebung zur Ermittlung des Täters führe. Auch in Niedersachsen hatte
       Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf eine Linken-Anfrage geantwortet,
       Funkzellenabfragen "nur sehr restriktiv" einzusetzen. Die Tat müsse umso
       gravierender sein, je größer die Zahl der Unbeteiligten sei. In Berlin
       hatte die Polizei nach ihren Abfragen zu den Autobränden in 960 Fällen
       Namen und Adressen der Handynutzer ermittelt. Feste Kriterien gebe es dafür
       nicht, so der Sprecher. Die Entscheidung erfolge in Abstimmung mit der
       Staatsanwaltschaft und nach "einer intensiven und am jeweiligen Sachverhalt
       orientierten Einzelfallprüfung".
       
       Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers hatte zuletzt das Beispiel André
       H. genannt: Der 27-Jährige soll 2011 allein 67 Autos angezündet haben.
       Seine Handynummer tauchte an vier Tatorten auf. Die Staatsanwaltschaft
       lehnte dennoch eine Ermittlung seines Namens aus
       Verhältnismäßigkeitsgründen ab. H. wurde später mithilfe von Kamerabildern
       aus U-Bahnhöfen gefasst.
       
       27 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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