# taz.de -- Studie zur Bekämpfung von Onlinepiraterie: Hinweisschild gegen Schwarzkopien
       
       > Eine Studie des Wirtschaftsministeriums will Onlinepiraterie mit
       > Warnhinweisen der Internetprovider bekämpfen. Sie stellt auch fest:
       > Machbar ist das ausschließlich in Tauschbörsen.
       
 (IMG) Bild: Piraten unerwünscht.
       
       BERLIN dpa | Nach jahrelanger Verzögerung will die Regierung zu einer
       Neufassung im Urheberrecht gelangen. Dazu legte das
       Bundeswirtschaftsministerium am Freitag eine Studie vor, die bei Verstößen
       [1][eine Kombination von "Prävention und Repression" empfiehlt]. Die
       Autoren untersuchen die bisher in Europa umgesetzten Modelle mit gezielten
       Warnungen bei Verstößen und kommen zu dem Schluss, dass "ein aufklärendes
       Warnhinweismodell" in Verbindung mit verbindlichen Auskünften von
       Internet-Providern zu Nutzerdaten als rechtlich zulässig zu bewerten sei.
       
       Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP),
       begrüßte das Papier, das von der Forschungsstelle für Medienrecht an der
       Fachhochschule Köln erstellt wurde. Dies sei eine wertvolle Grundlage für
       die weitere Diskussion "in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie". Auf
       der Basis dieser Erkenntnisse solle es noch im im ersten Halbjahr zu einer
       Entscheidung kommen.
       
       Neben der rechtlichen Bewertung wurden für die Studie auch die technischen
       Möglichkeiten geprüft. Dabei kamen die Verfasser zu dem Schluss, dass eine
       konkrete Rechtsverletzung mit einer eindeutigen Zuordnung zu einer
       bestimmten IP-Adresse nur für Peer-to-Peer-Netze nachzuweisen sei.
       
       In solchen Netzen wie eMule oder Gnutella stellen die Teilnehmer eine
       wechselseitige Verbindung her, über die Daten sowohl anderen bereitgestellt
       als auch heruntergeladen werden. "Andere Technologien bleiben derzeit aus
       technischen Gründen außen vor, so dass unrechtmäßiges Verhalten im Internet
       von vorne herein nur in begrenztem Rahmen überhaupt erfasst werden kann",
       heißt es in der Studie.
       
       Als "vollkommen unsinnig" kritisierte der Verein Digitale Gesellschaft die
       Einführung eines solchen Warnmodells. Mit der Einbeziehung von
       Internet-Providern werde ein ehernes Prinzip im Internet durchbrochen,
       wonach der Provider nicht für die transportierten Inhalte haftbar sei und
       sich ausdrücklich nicht um diese kümmern solle, erklärte der
       Vereinsvorsitzende Markus Beckedahl.
       
       "Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines
       Zeitungsartikels verschicken", fügte Beckedahl hinzu. Die Digitale
       Gesellschaft stellte der Studie [2][einen eigenen Schattenbericht]
       entgegen, wonach bestehende Warnmodelle in Frankreich, Großbritannien und
       Irland zeigten, "dass die Maßnahme erhebliche grund- und
       datenschutzrechtliche Probleme aufwirft".
       
       Bedenken wurden auch innerhalb der FDP-Fraktion laut. Der Abgeordnete
       Sebastian Blumenthal, wie Beckedahl Mitglied der
       Internet-Enquete-Kommission des Bundestags betonte, dass ein
       "Three-Strikes-Modell" mit einer Bestrafung nach zwei Verwarnungen ebenso
       wie Netzsperren kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von
       Urheberrechtsverletzungen sei. "Berechtigte Schutzinteressen der Urheber
       werden wir deshalb jedoch nicht vernachlässigen."
       
       3 Feb 2012
       
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