# taz.de -- Schwarzkopie von "Werner" im Netz: Youtube muss keine Namen nennen
       
       > Ein Youtube-Nutzer hatte mehr als die Hälfte des neuen "Werner"-Films ins
       > Netz gestellt. Doch ein Gericht urteilte, dass Youtube seine Daten nicht
       > an die Filmfirma weitergeben muss.
       
 (IMG) Bild: Der norddeutsche Comic-Rocker "kachelte" illegal durchs Netz.
       
       MÜNCHEN dpa | Das Videoportal Youtube muss keine Daten über einen Nutzer
       herausgeben, der große Teile des Kinofilms "Werner Eiskalt" ins Netz
       gestellt hatte.
       
       Zwar habe der Nutzer eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen, urteilte
       das Oberlandesgericht München am Donnerstag in zweiter Instanz. Auskünfte
       über denjenigen, der das Video veröffentlichte, könnten dem Gesetz nach
       aber nur dann vom Rechteinhaber eingefordert werden, wenn der Nutzer das
       "in gewerblichem Ausmaß" getan habe.
       
       Dies sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Damit scheiterte der
       Filmverleih Constantin mit seiner Klage auf eine einstweilige Verfügung
       gegen Youtube (Az.: 29 U 3496/11). Zuvor hatte bereits das Landgericht
       München ebenso entschieden.
       
       Der Nutzer hatte die Videos vermutlich im Kinosaal aufgenommen und sechs
       Sequenzen aus dem erfolgreichen Comic-Film beim Portal hochgeladen; das sei
       "über die Hälfte des Films" gewesen, sagte Constantin-Anwalt Björn Frommer.
       
       YouTube hatte die Videos im Sommer auf Verlangen des Filmverleihs
       unverzüglich aus dem Netz entfernt. Darüber hinaus wollte Constantin aber
       wissen, wer gegen das Urheberrecht verstoßen hat und verlangte von YouTube
       Auskunft.
       
       Gegen die OLG-Entscheidung im Eilverfahren gibt es kein weiteres
       Rechtsmittel. Die beiden Parteien erwägen nun, die Frage im sogenannten
       Hauptsacheverfahren umfassend prüfen zu lassen.
       
       18 Nov 2011
       
       ## TAGS
       
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