# taz.de -- US-Kulturindustrie verbündet sich mit ISPs: Tauschbörsen im Visier
       
       > Die Verbände der Film- und Musikindustrie in den USA wollen gemeinsam mit
       > Anschlussanbietern gegen Tauschbörsen vorgehen. Geplant ist ein
       > Verwarnmodell – ganz ohne Gerichtsbeteiligung.
       
 (IMG) Bild: Erst wird verwarnt, bewiesen wird später: Wird da illegal getauscht?
       
       BERLIN taz | Rechteinhaber in den USA wollen ab Sommer verstärkt gegen
       Tauschbörsen im Netz vorgehen – ganz ohne Gerichte oder andere Behörden.
       Gemeinsam von Internetanschlussanbietern und den Verbänden der US-Musik-
       und Filmindustrie ein „Zentrum für Urheberrechtsinformationen“ (Center for
       Copyright Information) beginnen, Nutzer abzumahnen, denen die
       Industrieverbände Urheberrechtsverletzungen vorwerfen. Dabei können als
       letzte Maßnahme auch Internetverbindungen suspendiert werden.
       
       Das neue Zentrum basiert auf einer Abmachung zwischen den
       Industrieverbänden und Anschlussanbietern vergangenen Juli. Eines der Ziele
       des Zentrums ist es, die Öffentlichkeit über Urheberrechtsverletzungen im
       Netz zu informieren. Zentraler ist allerdings das [1][sogenannte „Copyright
       Alert System“] für Online-Tauschbörsen, das eine Staffelung von
       Verwarnungen an Internetnutzer vorsieht, die vermeintliche
       Urheberrechtsverletzungen begehen.
       
       Ausgelöst werden soll der Prozess durch eine Meldung der Industrieverbände
       an die Internetanschlussanbieter, wenn aus ihrer Sicht ein Urheberrecht
       verletzt wird. Zunächst würden die Nutzer drei Onlineverwarnungen bekommen.
       Danach sollen zwei weitere Verwarnungen ausgesprochen werden, die vom
       Nutzer bestätigt werden – bei der fünften Warnung sollen Anschlussanbieter
       auch die Bandbreite des Anschlusses drosseln oder den Anschluss
       suspendieren können.
       
       Nutzer, die sich zu Unrecht verfolgt fühlen, können die Überprüfung durch
       eine unabhängige Kommission beantragen – allerdings nur gegen die Zahlung
       einer [2][Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 Dollar]. Die Gebühr wird
       zurückgezahlt, wenn die Überprüfung ergibt, dass dem Nutzer zu Unrecht eine
       Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde – Konsequenzen für die
       Industrieverbände gibt es in diesem Fall nicht.
       
       Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation hatte
       [3][//www.eff.org/deeplinks/2011/07/graduated-response-deal-what-if-users-h
       ad-been:bereits im vergangenen Jahr kritisiert], dass in dem Zentrum die
       Internetnutzer nicht vertreten seien, durch das Verwarnmodell die
       Unschuldsvermutung umgekehrt werde und keine Strafen für falsche
       Verletzungsmeldungen vorgesehen seien.
       
       3 Apr 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.copyrightinformation.org/alerts
 (DIR) [2] http://www.copyrightinformation.org/sites/default/files/Momorandum%20of%20Understanding.pdf
 (DIR) [3] http://https
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lalon Sander
       
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