# taz.de -- Verbraucherschützer warnen vor Abzocke: Song gesaugt, abgemahnt
       
       > Hunderttausende Nutzer sind bereits abgemahnt worden, weil sie angeblich
       > illegal Songs oder Videos aus dem Netz geladen haben. Verbraucherschützer
       > beschweren sich über Abzocke.
       
 (IMG) Bild: Wird oft illegal herunter geladen: Musik im Netz.
       
       BERLIN dpa | Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will
       Internet-Nutzer vor überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen im
       Urheberrecht schützen. In einem Gesetz müsse klar geregelt werden, dass
       eine erste Abmahnung von privaten Verbrauchern maximal 100 Euro kosten
       dürfe, forderte der Verband am Dienstag. Bislang verlangten Anwälte und
       Rechteinhaber von Anwendern, die eine Software, ein Video oder ein
       Musikstück unerlaubt aus dem Netz geladen haben, häufig Abmahnsummen von
       deutlich über 1.000 Euro.
       
       "Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die
       Abmahnindustrie nicht stoppen", sagte die Leiterin des Fachbereichs
       Wirtschaft und Internationales beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.,
       Cornelia Tausch. Der stellvertretende Vorsitzende der
       SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, forderte ebenfalls: "Die
       Abmahnindustrie muss in die Schranken verwiesen werden." Privatpersonen
       dürften für kleinste, oft unwissentliche Verstöße gegen das Urheberrecht
       nicht mit hohen Abmahnkosten belastet werden.
       
       Das derzeit geltende Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2008 sieht bereits
       vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen
       bei 100 Euro zu deckeln. In vielen Fällen würden jedoch private und
       nicht-kommerzielle Verstöße von Verbrauchern als "gewerblich" gewertet,
       sagte Tausch. Betroffen von Abmahnungen seien auch Menschen, die weder
       einen Computer noch eine Internet-Zugangsbox (DSL-Router) besitzen oder zum
       fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren. "Es geht uns nicht
       darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck
       auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives
       Geschäftsmodell entdeckt haben."
       
       Die Verbraucherschützer sprachen sich am Dienstag auch gegen das
       Warnhinweis-Modell aus, das in der aktuellen Debatte um ein neues
       Urheberrecht von den Rechteinhabern favorisiert wird. Dabei müssten die
       Internetprovider das Nutzerverhalten protokollieren, speichern und bei
       Urheberrechtsverstößen Warnmeldungen an die Kunden verschicken.
       "Dienstleister dürfen keine Hilfssheriffs sein, die ihre Kunden ausspähen",
       kritisierte Tausch. Wenn Rechteinhaber Verbraucher bei einfachen Verstößen
       warnen wollen, so könnten sie ihnen schon heute per Post einen Brief
       schicken.
       
       Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verwies in seinem
       Positionspapier auf eine Statistik des Internet-Branchenverbandes Eco,
       wonach bei deutschen Internet-Providern massenhaft die Kontaktdaten von
       Internet-Anwendern ermittelt werden, weil sie online mutmaßlich gegen das
       Urheberrecht verstoßen haben. Monatlich würden rund 300.000
       IP-Adressauskünfte erfragt. Dabei werden die genutzten Netz-Adressen
       (IP-Adressen) den jeweiligen Anschlussinhabern zugeordnet, um
       Rechtsverstöße im Netz juristisch verfolgen zu können.
       
       Die Verbraucherschützer verlangen auch, dass sich Rechteinhaber für ihre
       Klagen künftig nicht mehr die Gerichte aussuchen können, die in der Praxis
       häufig zu ihren Gunsten entschieden haben. Der "fliegende Gerichtsstand"
       begünstige die Rechteinhaber und führe zu einer sehr einseitigen
       Entscheidungspraxis. "Bei Urheberrechtsverletzungen von Verbrauchern muss
       ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig sein",
       forderten die Verbraucherschützer.
       
       14 Feb 2012
       
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