# taz.de -- Daily Dope (540): Ganz dünnes Eis
       
       > Deutsche Eisschnellläufer kritisieren die Doping-Berichte der ARD. Das
       > ist dreist, denn seit 2003 hat die WADA die UV-Bestrahlung von Blut als
       > unerlaubte Manipulation gebrandmarkt.
       
 (IMG) Bild: ARD-Experte Hajo Seppelt wurde von den Athleten der Deutschen Eisschnell-laufgemeinschaft für seine Dopingberichterstattung scharf angegriffen.
       
       Berlin taz | Es ist schon recht unverfroren, wie die deutschen
       Eisschnellläufer derzeit um die angeblich unklare Grenze des Erlaubten
       feilschen. Als ob es nicht schon peinlich genug wäre, offenkundig in diesem
       Grenzbereich herumzuexperimentieren.
       
       Die Athleten der Deutschen Eisschnelllaufgemeinschaft greifen in einer
       gemeinsamen Erklärung in scharfem Ton die Dopingberichterstattung der ARD
       durch dessen Experten Hajo Seppelt an und fordern vom Sender eine
       Entschuldigung.
       
       Es geht um die Bestrahlung des Bluts mit UV-Licht. Mehrere deutsche
       Eisschnellläufer haben ihr Blut in Erfurt entsprechend behandeln lassen.
       Seppelt sprach in diesem Zusammenhang von einer Dopingaffäre. Die
       Eisschnellläufer schreiben nun, dies komme einer Vorverurteilung gleich.
       
       Und weiter: Niemand könne erwarten, dass die Athleten "ein Dickicht von
       Paragrafen verstehen", für den die Welt-Antidopingagentur (Wada)
       verantwortlich sei. Es wird also der Eindruck erweckt, es sei gar nicht
       klar, ob die UV-Bestrahlung von Eigenblut erlaubt sei.
       
       ## Pechstein widersprochen
       
       Das ist schon recht dreist. Zumal nur zwei Tage vor der öffentlichen
       Erklärung der Athleten der Generalsekretär der Wada, David Howman, in einem
       Interview klarstellte, dass auch die UV-Bestrahlung von Blut bei der Wada
       als Blutdoping gelte. Er sagte: "Blutdoping ist seit langer Zeit verboten.
       Die Definition hat sich nicht geändert. Sie ist im Wada-Code von 2011 nur
       präziser als die von 2004."
       
       Er widersprach damit der Auslegung von Claudia Pechstein, die den Eindruck
       erweckte, erst seit 2011 dürfe diese Art der Blutbehandlung nicht mehr
       durchgeführt werden. Die Richtigstellung von Howman wäre eigentlich gar
       nicht nötig gewesen. Wie die taz berichtete, gibt es ein älteres Urteil der
       Wada von 2003, in dem diese Methode ausdrücklich als unerlaubte
       Manipulation gebrandmarkt wird.
       
       Thomas Bach, der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes - der von
       den Eisschnellläufern als Unterstützer ihrer These zitiert wurde, dass die
       UV-Bestrahlung von Blut erst seit 2011 verboten sei - verwahrte sich indes
       gegen diese Interpretation. Er erklärte: Was vor 2011 rechtens gewesen sei,
       unterliege ausschließlich der Einschätzung der Wada und der Nationalen
       Antidopingagentur.
       
       13 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Kopp
       
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 (DIR) Kreuzfahrt
       
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