# taz.de -- Klare Worte der Welt-Antidopingagentur: Illegale UV-Bestrahlung
       
       > Jürgen Michael Steinacker hält die UV-Behandlung von Blut seit 2005 für
       > ein Dopingvergehen. Der Wada-Experte widerspricht damit
       > Eisschnellläuferin Claudia Pechstein.
       
 (IMG) Bild: Welt-Antidopingagentur: klare Message, mäßige Durchschlagskraft.
       
       BERLIN taz | "In Dopingfragen spielen Emotionen immer eine große Rolle."
       Das weiß Jürgen Michael Steinacker spätestens seit seiner Berufung in die
       Medizin-Kommission der Welt-Antidopingagentur am 1. Januar dieses Jahres.
       "Ich sehe meine Aufgabe darin, rationale, wissenschaftlich fundierte
       Argumente einzubringen."
       
       Das hat der renommierte Sportmediziner aus Ulm nun auch in der Diskussion
       über den Erfurter Sportmediziner Andreas Franke getan; der ehemalige Arzt
       am Erfurter Olympiastützpunkt hat das Blut von diversen Sportlern mit
       UV-Licht behandelt. Claudia Pechstein, die auch zu Frankes Patienten
       gehörte, behauptet, diese Methode sei bis Ende 2010 erlaubt gewesen. Der
       Professor aus Ulm widerspricht ihr in einem Schreiben, das der taz
       vorliegt.
       
       Seit 2005 sei die Verwendung von Blut oder Blutbestandteilen, seien sie aus
       eigenem oder fremdem Blut hergestellt, grundsätzlich verboten. Dies sei im
       Abschnitt M1.1 der Wada-Verbotsliste festgelegt, stellt Steinacker fest.
       "Dabei gilt jede Entnahme von Blut und eine Wiedereinbringung in die
       menschliche Blutbahn als Doping, wenn es rote Blutzellen enthält."
       
       Genau das wird bei der UV-Methode getan. Der Arzt entnimmt 50 Milliliter
       Blut, reichert es mit einem Gerinnungshemmer an (zehn Milliliter),
       bestrahlt es in einer Apparatur mit UV-Licht und spritzt das behandelte
       Blut anschließend wieder in die Vene seines Patienten. Davon erhofft man
       sich positive Effekte wie bessere Fließeigenschaften des Blutes. Dabei sei
       es nicht von Belang, erklärt Steinacker, ob die Methode nun wirklich einen
       leistungssteigernden Effekt habe.
       
       ## Manipulation und Reinfusion von Blut ist verboten
       
       Steinacker: In einem solchen Fall sei nur zu betrachten, "ob die Methode
       oder Substanz verboten war, alle anderen Fragen können allenfalls bei der
       Strafzumessung beachtet werden". Und weiter: "Wenn ein Arzt seinen Athleten
       versichert, seine Methoden seien erlaubt, macht er sich zusätzlich
       gegenüber den Athleten wegen seiner besonderen Garantenstellung haftbar und
       hat eine besondere Verantwortung." Franke hatte den Sportlern stets
       versichert, sie gingen kein Risiko mit der Bestrahlungsmethode ein.
       
       Wenn man so will, ist die UV-Methode seit 2011 sogar doppelt verboten, denn
       seinerzeit nahm die Wada folgenden Passus in ihr Regelwerk auf: "Die
       wiederholte Entnahme, Manipulation und Reinfusion von Blut ins
       Kreislaufsystem ist verboten." Für die UV-Eigenblutmethode hätte es darüber
       hinaus auch keine "medizinischen Ausnahmegenehmigungen" von der Nada
       gegeben, weil es für diese "Außenseitermethode" keine wissenschaftlich
       gesicherten Beweise gebe.
       
       7 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Markus Völker
       
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