# taz.de -- Pechstein greift Antidopinagentur an: "Mir schwillt echt der Kamm"
       
       > Claudia Pechstein hat in der Causa Franke den wahren Schuldigen schon
       > gefunden: die Nada. Sie hält die Ermittlungen gegen den Erfurter
       > Sportarzt für gegenstandslos.
       
 (IMG) Bild: Claudia Pechstein findet, die Nada sei angetrieben von einem "scheinbaren Aufklärungsgehabe".
       
       BERLIN taz | Claudia Pechstein und ihr Manager Ralf Grengel haben zu einem
       neuerlichen Rundumschlag angesetzt. Im Mittelpunkt ihrer Attacken steht die
       Nationale Antidopingagentur (Nada) in Bonn. Die Ausführungen, die auf
       Pechsteins Homepage nachzulesen sind, beginnt die Eisschnellläuferin mit
       den Worten "Mir schwillt echt der Kamm", um danach die Nada und diverse
       Journalisten, darunter auch den Autor dieses Artikels, verantwortlich zu
       machen für das "Heraufbeschwören eines angeblichen riesigen Dopingskandals
       in Deutschland".
       
       Die Nada sei angetrieben von einem "scheinbaren Aufklärungsgehabe",
       Denunziantentum - und "blöd" sei sie auch. Zunächst einmal: Pechstein
       echauffiert sich, weil sie der Meinung ist, die Ermittlungen gegen den
       Erfurter Sportarzt Andreas Franke wegen Blutdopings seien gegenstandslos.
       
       Sie meint beweisen zu können, dass das Verfahren der UV-Bestrahlung einer
       kleinen Blutmenge (50 Milliliter) bis Ende 2010 erlaubt gewesen sei. Sie
       habe, schreibt sie, verschiedene Mails aus dem internen Nada-Postverkehr
       zugespielt bekommen, die eindeutig belegten, dass sogar die
       Welt-Antidopingagentur (Wada) eine Unbedenklichkeitserklärung abgegeben
       habe, die Nada aber, wie gesagt, "zu blöd" sei, diese auch richtig zu
       interpretieren.
       
       ## Blutmanipulationen waren auch vor 2011 verboten
       
       Die Wada hat der taz am Freitag mitgeteilt, dass die UV-Methode neuerlich
       untersucht werde und dass Blutmanipulation auch vor 2011 verboten war durch
       die Paragrafen M1 und M2 der Wada-Verbotsliste. So einfach, wie Pechstein,
       die auch Patientin bei Doktor Franke war, den Fall darstellt, ist er nicht.
       Es geht um Interpretationsfragen und die Deutung von möglichen
       Graubereichen.
       
       In der "Medizinischen Information" der Wada des Jahres 2010, die sich auf
       die Wada-Verbotsliste bezieht, heißt es, dass intravenöse Infusionen seit
       2005 verboten sind, für Injektionen mit einer Spritze gelte jedoch, dass
       die Gabe von "fluids or other liquid substrates" bis zu einer Größenordnung
       von 50 Millilitern erlaubt sei.
       
       Da das Ganze formuliert wurde, um die künstliche Manipulation des
       Blutvolumens (und auch des Körpergewichts; bei Boxern etwa) zu verhindern,
       sagt der gesunde Menschenverstand, dass mit "fluid or other liquid
       substances" nicht Blut gemeint ist, sondern erlaubte Flüssigkeiten wie
       Kochsalzlösung. Außerdem ist in Betracht zu ziehen, dass Franke 60
       Milliliter rückführte, weil er die 50 Milliliter Blut mit 10 Millilitern
       Natriumcitrat (verhindert die Gerinnung von Blutproben) versetzte. Es geht
       also um Detailfragen, die wohl Gutachter und Experten vor Gericht zu klären
       haben.
       
       Die Nada widersprach gestern der Darstellung von Pechstein. "Wenn die Wada
       am 1. Januar 2011 explizit auflistet, dass die UV-Behandlung von Blut
       verboten ist, dann heißt dies im Umkehrschluss nicht, dass sie vorher
       erlaubt war", bekräftigte Nada-Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann.
       Pechstein provoziere bewusst Fehlinterpretationen. Das sieht auch Jürgen
       Michael Steinacker so - der Ulmer Mediziner ist Mitglied der medizinischen
       Kommission der Wada.
       
       6 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Markus Völker
       
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 (DIR) Claudia Pechstein
 (DIR) Doping
       
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