# taz.de -- Datenschützer zum Bundestrojaner: Dealer beim Sexgespräch belauscht
       
       > Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Einsatz von Trojanern
       > durch Bundesbehörden geprüft. Auch ein erotisches Telefonat wurde
       > mitgeschnitten.
       
 (IMG) Bild: Wer hört und sieht mit? Und wobei?
       
       FREIBURG taz | Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz,
       kritisiert den Einsatz von Staatstrojanern bei Sicherheitsbehörden des
       Bundes. Es gebe hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage,
       Datenschutzvorschriften würden verletzt und der Kernbereich der
       Persönlichkeit werde nicht ausreichend geschützt.
       
       Das geht aus einem Sonderbericht des Datenschutzbeauftragten hervor, der
       mit "VS - nur für den Dienstgebrauch" gestempelt ist. Am Freitag wurde er
       anonym auf der linken Nachrichtenbörse [1][Indymedia.org] veröffentlicht.
       
       Der Sonderbericht wurde erstellt, nachdem der Chaos Computer Club im
       letzten Oktober einen bayerischen Staatstrojaner hackte. Dabei machte der
       CCC bekannt, dass die bayerische Spähsoftware nicht nur Internettelefonate
       abhörte, sondern auch Bildschirmfotos (Screenshots) übertrug, was vom
       richterlichen Beschluss nicht gedeckt war.
       
       Wenn Internettelefonate, etwa via Skype, abgehört werden, spricht man von
       Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ). Da die Telefonate
       unterwegs verschlüsselt sind, muss die Polizei an der Quelle, das heißt in
       einem der beteiligten PCs, den Datenstrom ableiten, bevor er verschlüsselt
       wird.
       
       Wie Schaar feststellte, hat das Bundeskriminalamt in den letzten Jahren 23
       Quellen-TKÜs durchgeführt, davon 11 zur Gefahrenabwehr, 8 in Strafverfahren
       (wegen Terrorismus, Drogenhandels und Betrug) und 4 in Amtshilfe für
       Bundesländer.
       
       Die Bundespolizei nutzte die Trojanersoftware einmal (gegen einen
       mutmaßlichen Schleuser), die Zollfahndung 16-mal. Für den Verfassungsschutz
       ist Schaar nicht zuständig.
       
       ## Keine Löschung möglich
       
       In den Akten der Sicherheitsbehörden fand Schaar keine Hinweise darauf,
       dass die Spionagesoftware andere Aufgaben ausführte, als Internettelefonate
       abzuhören.
       
       So waren in den Akten keine Screenshots zu finden, auch keine Hinweise auf
       Daten, die per Onlinedurchsuchung von der Festplatte des untersuchten
       Computers kopiert wurden. Schaar kritisierte, dass die Quellen-TKÜ auf die
       allgemeine gesetzliche Befugnis zum Abhören von Telefonen gestützt wird. Er
       hält eine spezielle Vorschrift für erforderlich. Außerdem sei die
       Verschlüsselung der Datenströme unzureichend gewesen. Dies habe gegen das
       Bundesdatenschutzgesetz verstoßen.
       
       Verwundert zeigte sich Schaar darüber, dass er zumindest in einem Fall auch
       Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung in den Akten fand.
       Dabei hatte ein mutmaßlicher Drogendealer jeweils mit seiner Freundin
       telefoniert. "Kurzes erotisches Gespräch" heißt es etwa in den Akten,
       "Liebesbeteuerungen", "danach Sexgespräche", "Ab 15.22.20 h bis 16.01.00
       finden offensichtlich Selbstbefriedigungshandlungen statt".
       
       Auch die zugehörigen Tonspuren waren noch vorhanden. Das BKA hätte sie zwar
       gern gelöscht, doch die digitask-Software ließ keine punktuelle Löschung
       zu. Schaar sieht darin ein strukturelles Problem.
       
       17 Feb 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://linksunten.indymedia.org/de/node/54960
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
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