# taz.de -- Streit um Wasserpreise in Berlin: Krasser Wasserschaden
       
       > Das Bundeskartellamt verdonnert die Berliner Wasserbetriebe erneut zu
       > einer Preissenkung. Die soll jetzt noch größer ausfallen.
       
 (IMG) Bild: Ist in Berlin immer noch viel zu teuer: Wasser.
       
       Das ging nach hinten los: Mit ihrem Widerstand gegen eine Abmahnung durch
       das Bundeskartellamt haben die Berliner Wasserbetriebe eine neuerliche
       Abmahnung provoziert. Jetzt sollen die Wasserpreise noch stärker sinken.
       
       Im Dezember hatte das Bundeskartellamt die Wasserbetriebe aufgefordert, die
       Preise um 19 Prozent zu senken. Die Berliner sollten dadurch in den
       kommenden Jahren um 205 Millionen Euro entlastet werden. Dagegen legten die
       Wasserbetriebe Widerspruch ein – und erreichten das Gegenteil: In einer am
       Montag veröffentlichten zweiten Abmahnung kommt das Kartellamt nun zu dem
       Schluss, der abgabenbereinigte Wasserpreis müsse noch in diesem Jahr um 21
       Prozent sinken. Bis 2015 sollen die Berliner um 292 Millionen Euro
       entlastet werden.
       
       Die Wasserbetriebe hatten in ihrer Stellungnahme unter anderem darauf
       hingewiesen, dass die vom Kartellamt zum Vergleich herangezogenen
       Wasserbetriebe in Hamburg und München ihre Preise inzwischen erhöht hätten.
       Die Nachermittlungen des Kartellamts zeigten jedoch, dass die Preise dort
       nicht erhöht, sondern teilweise sogar gesenkt wurden.
       
       Kartellamts-Präsident Andreas Mundt bezeichnete gestern die
       Wasserversorgung als eines der letzten großen Monopole in Deutschland. „Das
       Verfahren zeigt, wie wichtig eine effektive Kontrolle der Kartellbehörden
       in diesem Bereich ist.“
       
       ## Letzte Frist: 29. April
       
       Die Wasserbetriebe haben nun bis zum 29. April Zeit für eine weitere
       Stellungnahme. Danach kann das Kartellamt endgültig entscheiden. Die
       Wasserbetriebe haben bereits angekündigt, gegen eine Senkung der Preise zu
       klagen. In der ersten Instanz wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf
       zuständig. Danach würde der Bundesgerichtshof entscheiden – erfahrungsgemäß
       in ungefähr drei Jahren. Das Kartellamt kann auch eine sofortige
       Preissenkung während der Dauer des Verfahrens anordnen.
       
       Der schwarz-rote Senat von Eberhard Diepgen hatte 1999 einen Anteil von
       49,9 Prozent an den Wasserbetrieben verkauft. Die privaten Miteigentümer –
       RWE und Veolia – zahlten 3,3 Milliarden DM und erhielten im Gegenzug eine
       Gewinngarantie, die über Landesgesetze und private Verträge abgesichert
       wurde. Seither stiegen die Preise deutlich. Nach Angaben des Statistischen
       Bundesamtes zahlte ein Durchschnittshaushalt in Berlin mit einem
       Wasserverbrauch von 80 Kubikmetern 555,52 Euro im Jahr 2010. Davon blieben
       den Wasserbetrieben 136 Euro als Gewinn.
       
       Nach Ansicht des Bundeskartellamts verlangen die Wasserbetriebe diese hohen
       Preise missbräuchlich – also unter Ausnutzung ihrer Monopolstellung. Die
       Wasserbetriebe finden, das Bundeskartellamt sei überhaupt nicht zuständig.
       Sie verweisen darauf, dass sie sich bei ihrer Preisgestaltung an die
       Landesgesetze halten.
       
       Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs in einem anderen Fall dürfen
       Wasseranbieter sich jedoch „nur auf solche Kostenfaktoren berufen, die auch
       jedes andere Unternehmen in der Situation vorfinden würde“. Dazu zählt etwa
       die geologische Situation. „Außer Betracht“ bleiben müssen hingegen „auf
       die Struktur des betroffenen Versorgungsunternehmens zurückgehende
       Umstände“, so das Urteil. Eine hohes Renditeversprechen für die Eigentümer
       rechtfertigt also keine hohen Preise.
       
       2 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Wasserversorgung
       
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