# taz.de -- Entscheidung des Kartellamts: Berlin muss Wasserpreise senken
       
       > Die Berliner Wasserbetriebe müssen Wasser günstiger abgeben und auf
       > Erlöse von 254 Millionen Euro verzichten. Das hat das Bundeskartellamt
       > angeordnet. Das Unternehmen will klagen.
       
 (IMG) Bild: Geht es nach dem Kartellamt, bekommen die Berliner ihr Trinkwasser bald günstiger.
       
       BERLIN/BONN dpa | Das Bundeskartellamt hat niedrigere Preise beim größten
       deutschen Wasseranbieter verfügt. Die Berliner Wasserbetriebe müssen den
       Trinkwassertarif demnach in diesem und den nächsten Jahren um gut ein
       Sechstel senken. Das halbstaatliche Unternehmen habe den Preis
       missbräuchlich überhöht. Nach der Verfügung muss es bis 2015 auf Erlöse von
       254 Millionen Euro verzichten. Ob die Preise tatsächlich sinken, werden
       jedoch Richter entscheiden: Die Wasserbetriebe wollen gegen die Verfügung
       klagen.
       
       Konkret entschied das Kartellamt, dass der Tarif verglichen mit 2011 in
       diesem Jahr um 18 Prozent sinken muss, in den Jahren 2013 bis 2015
       durchschnittlich um 17 Prozent. Das bezieht sich auf Durchschnittspreise
       ohne Steuern und Abgaben. Der Brutto-Tarif für die Kunden werde etwas
       weniger sinken, teilte das Amt mit. Umsetzen muss das Unternehmen das mit
       der Jahresschlussrechnung im Folgejahr - das heißt: Wenn, dann spüren die
       Kunden die Senkung des 2012er-Tarifs erst im nächsten Jahr, spätestens zum
       31.12. 2013.
       
       Das Kartellamt hatte die Preise in Berlin mit jenen in Köln, München und
       Hamburg verglichen und die Verfügung schon in zwei Abmahnungen angekündigt.
       Der Preissenkungs-Beschluss fiel nun etwas geringer aus als erwartet, weil
       Personalkosten der Wasserbetriebe stärker berücksichtigt wurden.
       
       „Das Ergebnis dieses Verfahrens macht deutlich, wie wichtig eine
       konsequente Kontrolle der Kartellbehörden in der Wasserversorgung ist“,
       sagte Amtspräsident Andreas Mundt. Die Behörde ringt seit Längerem um die
       Zuständigkeit auch für die Wassertarife, um Missbrauch in einem der letzten
       Monopole zu verhindern. Kunden können sich ihren Wasserversorger nicht
       aussuchen.
       
       Die Wasserwirtschaft hält dagegen. Sie vertraut der Aufsicht der Kommunen,
       die die Satzungen kontrollieren, die den Gebühren zugrunde liegen. Private
       Unternehmen erheben dagegen Preise, und die unterliegen dem Kartellrecht.
       Einen ersten Erfolg konnte das Kartellamt jedoch Anfang Mai verbuchen: Die
       Stadtwerke Mainz verpflichteten sich, ihre Wasserpreise im nächsten Jahr um
       15 Prozent verglichen mit 2010 zu senken.
       
       „An unserer grundsätzlichen Auffassung, dass das Bundeskartellrecht hier
       nicht anwendbar ist, ändert sich nichts“, sagte Wasserbetriebe-Sprecher
       Stephan Natz. „Wir werden den Weg der rechtlichen Klärung gehen.“ Die
       Entscheidung läge dann beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf.
       
       5 Jun 2012
       
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