# taz.de -- Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Deutschland ist erfreulich widerständig
       
       > Die Regierung hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht
       > umgesetzt und wird nun verklagt. Wahrscheinlich wird sie trotzdem nicht
       > zahlen müssen.
       
       Die Frist ist abgelaufen. Deutschland muss nun definitiv mit einem
       Vertragsverletzungsverfahren rechnen, weil es die EU-Richtlinie zur
       Vorratsdatenspeicherung nicht in nationales Recht umgesetzt hat.
       
       So wollen es die EU-Verträge: Hält sich ein Land nicht an die gemeinsam
       Vverabschiedeten Regeln, wird es von der Hüterin der Verträge, der
       Europäischen Kommission, verklagt und muss – nach einem entsprechenden
       Urteil des Europäischen Gerichtshofs – ein Bußgeld bezahlen.
       
       In diesem Falle sollte sich die deutsche Bundesjustizministerin von der
       Drohung aber nicht beeindrucken lassen. Die Speicherung von
       Kommunikationsdaten auf Vorrat ist nicht nur in Berlin umstritten. Und
       Deutschland ist nicht der einzige EU-Staat, der die Richtlinie bis jetzt
       noch nicht umgesetzt hat.
       
       Auch Schweden, die Tschechische Republik und Rumänien sind skeptisch. In
       Rumänien hat – wie in Deutschland – das Verfassungsgericht die Richtlinie
       kassiert. Irland hat die Richtlinie zwar befolgt, doch gleichzeitig beim
       Europäischen Gerichtshof angefragt, ob die Datenspeicherung tatsächlich mit
       dem Europäischen Datenschutz vereinbar ist. Das Urteil steht noch aus.
       
       Dank der Mühlen der Verwaltung Und sogar die Europäische Kommission selbst
       zweifelt an der eigenen Richtlinie: Sie hat im vergangenen Jahr eine
       Untersuchung eingeleitet, die zeigen soll, ob die Datenspeicherung
       überhaupt etwas bringt. Im Sommer will die Behörde dann entscheiden, ob die
       bestehende Richtlinie überarbeitet werden soll.
       
       Zwar ist es unwahrscheinlich, dass sie die Vorratsdatenspeicherung ganz
       über den Haufen wirft, aber sobald eine Revision der Richtlinie eingeleitet
       wird, werden Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt. Deutschland riskiert
       also recht wenig, wenn es sich noch etwas Zeit lässt mit der Umsetzung.
       Denn Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof dauern in aller Regel
       länger als zwei, drei Monate. Und Strafzahlungen werden bis dahin nicht
       fällig.
       
       Auch Deutschland hat 2006 der EU-Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Aber
       Politiker sollten den Mut haben, Regeln in Frage zu stellen, wenn sie –
       sechs Jahre nach der Einführung – an deren Sinn zweifeln. Drohende
       Strafzahlungen dürfen das nicht verhindern.
       
       27 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ruth Reichstein
       
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