# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung-Frist abgelaufen: Nochmal drüber reden
       
       > Die Frist der EU-Kommission für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
       > ist verstrichen. In einem Brief hat die Regierung nun ihre Pläne
       > vorgestellt – der EU reichen sie nicht.
       
 (IMG) Bild: Können sich nicht einigen: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Friedrich.
       
       BRÜSSEL afp | Im Konflikt um die Vorratsdatenspeicherung hat die
       EU-Kommission Deutschland davor gewarnt, eine laufende Überprüfung der
       EU-Richtlinie als Vorwand für eine Nichtumsetzung zu nehmen. „Die
       Evaluierung der Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung kann keine
       Entschuldigung sein, sie nicht umzusetzen“, sagte der Sprecher von
       EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Freitag in Brüssel. „Das ist eine
       Verpflichtung für alle Mitgliedsländer und die Kommission als Hüterin der
       Verträge muss sicherstellen, dass die EU-Gesetzgebung vollkommen und
       korrekt umgesetzt wird.“
       
       Die von Brüssel gesetzte Frist zur Stellungnahme war in der Nacht zu
       Freitag abgelaufen. Da Deutschland die EU-Richtlinie zur
       Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat, droht nun eine Klage der
       EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Die laufende Überprüfung
       der EU-Richtlinie und das Verfahren gegen Deutschland wegen
       Vertragsverletzung seien „zwei verschiedene Dinge“, sagte der
       Kommissionssprecher. Indirekt warnte er die Bundesregierung zudem davor,
       auf Zeit zu spielen. Die Überprüfung der Richtlinie sei eine „komplizierte
       und sensible“ Angelegenheit und „es ist klar, dass Ergebnisse kurzfristig
       nicht erwartet werden können“.
       
       Der Sprecher bestätigte zudem den fristgerechten Eingang des Schreibens der
       Bundesregierung. In dem Brief, der am Freitag der Nachrichtenagentur AFP
       vorlag, kündigt die Bundesregierung der EU-Kommission die Behandlung eines
       entsprechenden Gesetzes in einer „zeitnahen Kabinettbefassung“ an. "Die
       Kommission analysiert die Antwort", sagte der Sprecher. „Auf den ersten
       Blick scheint es, dass Deutschland keinen Fortschritt bei der Umsetzung der
       Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gemacht hat und weiterhin EU-Recht
       bricht.“ Die EU-Kommission wolle nun darüber entscheiden, ob sie
       Deutschland verklagt.
       
       Zudem stellte der Sprecher erneut klar, dass die Kommission das von
       Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
       befürwortete sogenannte Quick-Freeze-Verfahren nicht als ausreichende
       Umsetzung der EU-Regelung ansieht. „Das sind zwei verschiedene Dinge: Quick
       Freeze kann nicht als eine Umsetzung der Richtlinie zur
       Vorratsdatenspeicherung angesehen werden.“
       
       Die Union dringt gemäß den EU-Regeln auf eine sechsmonatige generelle
       Speicherung von Telekommunikationsdaten. Die FDP lehnt eine solche
       anlasslose Speicherung ab und schlägt alternativ das kurzfristige
       Einfrieren von Daten im Verdachtsfall vor.
       
       27 Apr 2012
       
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