# taz.de -- Ärztefehler-Statistik vorgestellt: Ungezählte Beschwerden
       
       > Die Bundesärztekammer stellt ihre Fehlerstatistik vor und geht von mehr
       > als 2.000 Ärztefehlern aus. Doch Kritiker meinen, die Zahl seien viel zu
       > niedrig.
       
 (IMG) Bild: Bloß nicht daneben greifen.
       
       BERLIN taz | Eine falsche Diagnose vom Hausarzt, die niemand überprüft, bis
       es zu spät ist. Oder Infektionen nach einer Operation, um die sich kein
       Arzt kümmert. Behandlungsfehler haben im vergangenen Jahr 99 Menschen das
       Leben gekostet. Das sagte am Dienstag Andreas Crusius, Vorsitzender der
       Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer. Sein Berufsverband zählte 2.287
       Patienten, die Schäden durch einen Ärztefehler erlitten – dreimal so viele
       hatten sich beschwert.
       
       Laut Ärztekammer werden „gut ein Viertel der vermuteten Arzthaftungsfälle“
       in einer Schlichtungsstelle betreut. Die anderen Patienten wenden sich an
       den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, Haftpflichtversicherungen oder
       ziehen vor Gericht. 40.000 Fälle pro Jahr, heißt es. Diese Schätzung gibt
       es seit Jahren. Überprüfen kann sie niemand, die Fälle werden nur von
       Schlichtungsstellen gezählt und publiziert. Das Aktionsbündnis
       Patientensicherheit spricht von 17.000 Fällen von Ärztepfusch.
       
       Verbraucherschützer raten Patienten allerdings davon ab, die Hilfe der
       Schlichter der Ärztekammern in Anspruch zu nehmen, sagt Susanne Mauersberg,
       gesundheitspolitische Referentin beim Bundesverband der
       Verbraucherzentralen: „Das raten wir nur denen, die kein Geld für
       Prozesskosten haben.“ Die Gutachten würden intransparent erstellt, die
       Erfolgschancen bei der Ärztekammer seien gering.
       
       Patienten bekämen bei den Schlichtungsstellen nur Antworten auf Fragen, die
       sie selbst stellen. Medizinische Fachdiskussionen ohne Hilfe eines Anwalts
       seien kaum möglich. Dass die Ablehnungsquote der Beschwerden laut
       Bundesärztekammer bei knapp 70 Prozent liegt, ist also kaum verwunderlich.
       
       Wer ein negatives Schlichtungsgutachten bekommen hat, sagt Christoph
       Kranich von der Hamburger Verbraucherzentrale, habe anschließend häufig
       auch vor Gericht schlechte Chancen: „Wenn Gerichte überlastet sind, nutzen
       sie vorhandene Bewertungen oder bestellen denselben Gutachter ein.“ Im
       Entwurf des neuen Patientenrechtegesetzes steht zu dieser Problematik
       nichts.
       
       19 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kristiana Ludwig
       
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