# taz.de -- Behandlungsfehler von Ärzten: Patienten werden skeptischer
       
       > Gutachter untersuchten im letzten Jahr 12.686 Vorwürfe über
       > Behandlungsfehler von Ärzten. Mehr als 4.000 sollen passiert sein.
       
 (IMG) Bild: Hat der Herr Doktor auch wirklich nichts vergessen?
       
       BERLIN dapd | Deutsche Patienten lassen mutmaßliche Behandlungsfehler von
       Ärzten häufiger durch Gutachter prüfen. Während die Medizinischen Dienste
       der Krankenversicherung (MDK) vor fünf Jahren noch rund 11 000 Fälle
       untersuchten, hatten sie vergangenes Jahr 12 686 auf dem Tisch. Das gab der
       Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen am Mittwoch
       in Berlin bekannt. Durch das neue Patientenrechtegesetz könnte die Zahl der
       Gutachten weiter ansteigen.
       
       Mehr als 4 000 Behandlungsfehler begingen Ärzte nach Erhebungen der MDK
       nachweislich im vergangenen Jahr. In drei von vier Fällen waren diese
       Fehler dann auch Ursache für einen gesundheitlichen Schaden, sodass der
       Patient gute Aussichten auf Schadenersatz hat.
       
       Doch auch wenn die MDK immer mehr Fälle überprüfen, sei dies kein Beweis
       für einen Qualitätsverlust im Gesundheitssektor, stellte
       Vize-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer klar. Seit Jahren liege in jedem
       dritten untersuchten Fall tatsächlich ein Fehler des Arztes vor - doch
       Patienten seien nun zunehmend bereit, ihre Rechte durchzusetzen.
       
       Die meisten Fehler begingen Ärzte bei der Therapie von Kniegelenks- und
       Hüftgelenksarthrose. Am häufigsten sahen sich Orthopäden und Chirurgen mit
       dem Verdacht konfrontiert, bei der Behandlung etwas falsch gemacht zu
       haben. Zwei Drittel der Vorwürfe richteten sich gegen Krankenhäuser, ein
       Drittel gegen Ärzte mit eigener Praxis.
       
       ## Verkettung von Versäumnissen
       
       Mehr als 40 Prozent der Fehler unterlaufen Medizinern nach Angaben der MDK
       bei therapeutischen Eingriffen, in rund 23 Prozent der Fälle ist die
       Diagnose falsch. „Nach unserer Erfahrung kommt es bei einer erheblichen
       Zahl von Behandlungsfehlern zu einer Verkettung von Versäumnissen“,
       erläuterte Astrid Zobel vom MDK Bayern.
       
       Wie viele Kunstfehler insgesamt in Deutschland passierten, lasse sich
       jedoch nicht sagen. Geschädigte Patienten können sich nämlich auch an
       Schlichtungskommissionen der Ärztekammern wenden oder den Mediziner direkt
       verklagen. Die Ärztekammern erreichten 11.100 Fälle im Jahr 2011, in 2 287
       bestätigte sich der Fehlerverdacht.
       
       Gronemeyer bemängelte, dass bisher nur ein geringer Teil der Geschädigten
       seine Rechte wahrnähme. „Vielen Patienten ist nicht bekannt, dass sie sich
       an ihre Krankenkasse wenden können und diese dann oft die MDK beauftragen“,
       sagte Gronemeyer.
       
       Unionspolitiker setzen deshalb Hoffnungen auf das neue
       Patientenrechtegesetz, das im Herbst vom Bundesrat behandelt werden und
       dann zum neuen Jahr in Kraft treten soll. Es sieht vor, dass jede
       Krankenkasse ihre Kunden beim Umgang mit Behandlungsfehlern unterstützen
       muss. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CDU),
       erhofft sich dadurch, dass „Fehlerkultur zum festen Bestandteil des
       Behandlungsgeschehens“ wird. Auch werde es das Verhältnis zwischen Arzt und
       Patient entkrampfen, weil es den Arzt verpflichte, besser über die
       Behandlung zu informieren.
       
       Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn drang auf eine rasche Umsetzung des
       Gesetzes: „Denn Patienten fühlen sich in einer solchen Situation oft allein
       gelassen.“ Dagegen warf die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink der
       Regierung vor, keine Erleichterungen für Patienten mit dem neuen Gesetz
       anzustreben. Sie forderte, die Beweispflicht umzukehren: Nicht Patienten
       sollten beweisen müssen, dass Ärzte etwas falsch gemacht haben, sondern
       Ärzte sollten nachweisen, dass nicht ihr Fehler Ursache für einen Schaden
       sei.
       
       5 Sep 2012
       
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