# taz.de -- Kommentar Asylbewerberleistungsgesetz: Urteil gegen Ausgrenzung
       
       > Das Karlsruher Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz ist ein
       > Meilenstein. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt
       > nicht nur für Deutsche.
       
       Das Karlsruher [1][Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz] ist ein
       Meilenstein. Flüchtlinge erhalten sofort 50 Prozent mehr Geld für ihren
       Lebensunterhalt. Zwar bleibt es in manchen Ländern bei der Verteilung von
       Sachleistungen, doch bekommen Flüchtlinge dort künftig immerhin ein
       verdreifachtes Taschengeld. Karlsruhe hat deutlich gemacht, dass das
       Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur für Deutsche
       gilt.
       
       Möglich und notwendig war ein so weitgehendes Urteil aber nur, weil der
       Gesetzgeber die Flüchtlinge in den letzten Jahren mit ekelerregender
       Ignoranz behandelt hat. Zwanzig Jahre ohne jeden Inflationsausgleich – so
       etwas kann man nur mit Menschen machen, die ausgegrenzt sind und die man
       noch weiter ausgrenzen will. Karlsruhe hat mit seiner Übergangsregelung nur
       in etwa den Abstand zu den „normalen“ Sozialleistungen wieder hergestellt,
       der 1993 galt, als das Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt wurde.
       
       Wie es nun mit dem Gesetz weitergeht, muss der Gesetzgeber entscheiden.
       Dabei wäre die naheliegendste Lösung das Asylbewerberleistungsgesetz
       einfach wieder abzuschaffen. Schließlich hat Karlsruhe die meisten
       Begründungen für ein Zwei-Klassen-Recht abgelehnt. So darf die Berechnung
       eines eigenständigen Asylbewerber-Existenzminimums zum Beispiel nicht der
       Abschreckung von Flüchtlingen dienen.
       
       Falls das Gesetz aber doch beibehalten werden soll, muss zumindest die
       Auszahlung der Sozialleistungen als Bargeld vorgeschrieben werden. Die
       Hilfsgewährung durch Essenspakete und Gutscheine für spezielle Läden ist
       schikanös. Zwar kann man auch mit 336 Euro im Monat kein angenehmes Leben
       führen. Aber zumindest sollten Flüchtlinge selbst entscheiden können, was
       sie sich wo zum Essen und Anziehen kaufen wollen. Soviel Selbstbestimmung
       muss sein.
       
       18 Jul 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Leistungen-fuer-Asylbewerber/!97548/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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