# taz.de -- Urteil zum Flughafen Berlin-Brandenburg: Flugrouten-Änderung ist rechtmäßig
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht sieht keine Anwohnertäuschung beim Bau des
       > Berliner Flughafens, nur den Wunsch der Planer nach Zeitersparnis – die
       > Genehmigung bleibt bestehen.
       
 (IMG) Bild: Dauerthema für Juristen: Der neue Berliner Flughafen.
       
       Der Flughafen Berlin-Brandenburg bleibt genehmigt. Das
       Bundesverwaltungsgericht lehnte am Dienstag eine Klage von Anwohnern ab,
       die sich über die Flugrouten getäuscht fühlen. Das
       Planfeststellungsverfahren muss nicht wiederholt werden.
       
       Der neue Flughafen im Berliner Südosten sollte eigentlich in diesem Sommer
       eröffnet werden. Wegen Problemen mit dem Brandschutz wird es nun wohl bis
       mindestens März 2013 dauern. Der Flughafen war 2004 per
       Planfeststellungsbeschluss genehmigt worden. 2006 hatte das
       Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung bestätigt, aber ein
       Nachtflugverbot angeordnet.
       
       Die Gemeinde Kleinmachnow und 21 Anwohner kritisierten, dass der
       Planfeststellung noch ganz andere Flugrouten zu Grunde lagen, als sie 2011
       vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt wurden. Statt der
       damals geraden An- und Abflugrouten waren jetzt plötzlich Knicke um 15 Grad
       vorgesehen. Die nun betroffenen Anwohner in Kleinmachnow, Teltow und
       Blankenfelde-Mahlow fühlten sich getäuscht. Wie sie später herausfanden,
       hatte die Deutsche Flugsicherung schon 1998 die Knick-Variante bevorzugt.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht fand jedoch keine Anhaltspunkte für eine
       „arglistige“ Täuschung, um das Projekt besser durchsetzen zu können. Nach
       Ansicht der Richter wollte der Betreiber eher verhindern, dass alle
       Gutachten mit Blick auf die neuen Flugrouten umgeschrieben werden müssen –
       was damals eine Zeitverzögerung von einem Vierteljahr verursacht hätte.
       
       Doch auch wenn die Knick-Variante schon 2004 geprüft worden wäre, hätte das
       nach Ansicht der Richter nichts verändert. Bei beiden Varianten seien
       dichtbesiedelte Gebiete und etwa gleich viele Menschen betroffen. Es sei
       „auszuschließen, dass der Flughafen damals mit den anderen Routen nicht
       zugelassen worden wäre“, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel.
       
       ## Nur eine Grobplanung
       
       Die Kleinmachnower Kläger hätten bereits 2004 gegen die Planfeststellung
       klagen können. Es genüge, dass jemand innerhalb des „Einwirkungsbereichs
       des Flughafens“ wohnt, sagte Rubel. Es sei schließlich bekannt, dass die
       Planfeststellung nur auf Grundlage einer Grobplanung der Flugrouten
       stattfinde. Diese würden aber endgültig erst kurz vor Inbetriebnahme
       festgelegt, könnten sich also noch ändern.
       
       Als Konsequenz ordneten die Richter an, dass bei künftigen Planungen alle
       potenziellen Flugrouten berücksichtigt werden müssten. Auch die
       Planunterlagen müssten in allen potenziell betroffenen Gemeinden ausgelegt
       werden. Es sei deshalb zwar ein Fehler gewesen, dass die Unterlagen in
       Teltow und Kleinmachnow nicht auslagen. Dieser Fehler war nach Ansicht der
       Richter jedoch „nicht abwägungsrelevant“.
       
       Die Kläger wollen nun das Bundesverfassungsgericht anrufen, sagte Michael
       Lippoldt, Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow. Gegen die Festlegung
       der konkreten Flugrouten läuft noch eine separate Klage beim
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. (Az. 4 A 5000.10 u. a.)
       
       31 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Berliner Großflughafen: Wowereit gibt seinem Orakel Zeit
       
       Der neue Berliner Flughafen hat einen neuen technischen Geschäftsführer.
       Mit seiner Prognose für den Eröffnungstermin darf er sich Zeit lassen.
       
 (DIR) Kommentar zum BBI-Urteil: Keine Gleise am Himmel
       
       Das Bundesverwaltungsgericht macht deutlich, dass Planungen öffentlich sein
       müssen. Das gilt unabhängig von den Klageaussichten der Betroffenen.
       
 (DIR) Schönefeld: Rauch am Flughafen verzieht sich
       
       Angeblich waren Tests an der Brandschutzanlage erfolgreich. Dennoch bleibt
       unklar, ob die Großflughafen wirklich am 17. März 2013 in Betrieb geht.
       
 (DIR) Schönefeld: Am Flughafen wirds ernst
       
       Am Dienstag wird erneut die Brandschutzanlage des neuen Airports getestet.
       Scheitert dies, ist der Eröffnungstermin am 17. März 2013 kaum noch zu
       halten.
       
 (DIR) Klagen gegen Großflughafen: Erfolgsaussicht gering
       
       Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig will erst Ende Juli über die Klagen
       gegen den Bau des neuen Großflughafens entscheiden