# taz.de -- Klagen gegen Großflughafen: Erfolgsaussicht gering
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig will erst Ende Juli über die Klagen
       > gegen den Bau des neuen Großflughafens entscheiden
       
 (IMG) Bild: Beschäftigt weiterhin die Gerichte: Der (noch nicht fertige) Großflughafen in Berlin-Schönefeld.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will erst am 31. Juli über die
       Klagen von Anwohnern gegen den Bau des künftigen Hauptstadtflughafens
       Berlin-Brandenburg entscheiden. Am Dienstag und Mittwoch hatte das Gericht
       über die Klagen beraten und auf die hohen Hürden für die Rücknahme eines
       Planfeststellungsbeschluss verwiesen. Die Erfolgsaussichten der Kläger
       gelten damit nach Ansicht von Prozessbeobachtern als gering.
       
       Am Mittwoch behandelte das Gericht die Klagen von Anwohnern aus Zeuthen und
       Mahlow gegen das brandenburgische Infrastrukturministerium. Sie verlangen
       die Rücknahme der Baugenehmigung für den Schönefelder Airport. Sollte dies
       nicht gelingen, wollten die Kläger erreichen, dass der unabhängige
       Parallelbetrieb auf den beiden Start- und Landebahnen untersagt wird.
       Ähnliche Klagen der Gemeinde Kleinmachnow gegen die geplanten Flugrouten
       waren bereits am Dienstag erörtert worden.
       
       ## Die Verantwortlichen wussten bescheid
       
       Im Planfeststellungsbeschluss seien Geradeausflüge bei parallelen Starts
       von den beiden Bahnen des Airports vorgesehen gewesen, sagte Rechtsanwalt
       Mathias Hellriegel von der Berliner Kanzlei Eggers Malmendier am Mittwoch.
       Diese Flugroutenprognose sei nicht hinreichend gewesen, da die
       Verantwortlichen gewusst hätten, dass diese Routen nie geflogen würden.
       Denn beim zeitgleichen Start von zwei Bahnen müssten die Flugzeuge den
       Luftfahrtvorschriften entsprechend mindestens in einem Winkel von 15 Grad
       voneinander abweichen, ergänzte der Anwalt.
       
       Den Anwohnern sei dadurch eine "unerträgliche Situation" entstanden, weil
       die Erfordernisse des Lärmschutzes nicht berücksichtigt worden seien. Im
       Gegenteil, sie seien bewusst ausgeklammert worden, kritisierte Hellriegel.
       Der Anwalt forderte deshalb die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses.
       
       ## Richter dämpft erneut Hoffnung der Kläger
       
       Rechtsanwalt Klaus-Peter Dolde, der das Infrastrukturministerium vertritt,
       wies die Darstellung von Hellriegel zurück. Von einer unerträglichen
       Situation könne keine Rede sein. Auch seien im Planfeststellungsbeschluss
       keine unrealistischen Flugrouten aufgeführt worden. Diese seien gar nicht
       Gegenstand der Baugenehmigung, sondern nur als Planungsgrundlage und grobe
       Orientierung für den Flughafenbau herangezogen worden, sagte Dolde.
       Flugrouten seien flexibel und könnten sich ständig ändern.
       
       Der Vorsitzende Richter des Vierten Senats, Rüdiger Rubel, bestätigte diese
       Sichtweise indirekt. Er verwies darauf, dass die Deutsche Flugsicherung die
       Flugrouten erst kurz vor der Eröffnung des Flughafens abschließend
       festlegen würde. Die Rücknahme eines Planfeststellungsbeschluss setze das
       Überwinden sehr hoher Hürden voraus. In dieser Form hatte sich der Richter
       bereits am Vortag geäußert.
       
       Der Sprecher des brandenburgischen Infrastrukturministeriums, Jens-Uwe
       Schade, zeigte "Verständnis" für die Bürgerproteste. Aber ein langwieriger
       Entscheidungsprozess mit vielen Beteiligten könne nicht wegen einiger
       Detailfragen aufgehoben werden, sagte er. (dapd)
       
       4 Jul 2012
       
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