# taz.de -- Umfassende Informationen für Verbraucher: Waren werden transparenter
       
       > Das neue Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Rechte der
       > Allgemeinheit. Verbraucherschützer begrüßen die Novelle, die Grünen
       > lehnen sie als unzureichend ab.
       
 (IMG) Bild: Schneller, billiger und umfassender: Jeder soll gleich erfahren können, was er isst.
       
       BERLIN taz | Künftig sollen sich Bürger schneller, umfassender und billiger
       über Produkte informieren können. Dafür soll die Novellierung des
       Verbraucherinformationsgesetzes sorgen. Am Freitag billigte der Bundesrat
       einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Rechtslage.
       
       Nach dem neuen Gesetz können sich Verbraucher über mehr Produkte
       informieren. Gaben die Behörden bisher nur Auskunft zu Lebens- und
       Futtermitteln, Wein und Bedarfsgegenständen wie Kleidung, Spielwaren und
       Reinigungsmitteln, so werden sie nun zusätzlich auch über technische
       Produkte wie Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel unterrichten.
       
       Die Bürger sollen in einigen Fällen in Zukunft auch schneller informiert
       werden. Bei einer Überschreitung von Grenzwerten etwa können Unternehmen
       die Information der Allgemeinheit nicht mehr mithilfe einer Anhörung
       hinauszögern. Die Behörden sollen solche Verstöße künftig sofort
       veröffentlichen.
       
       ## Weniger Geheimnisse
       
       Firmen sollen sich außerdem nicht mehr so oft auf das Betriebs- und
       Geschäftsgeheimnis berufen können. Sollte das öffentliche Interesse an
       einer Herausgabe einer Information überwiegen, wird dem künftig
       stattgegeben werden. Bei einem Rechtsverstoß wie beim Verkauf von
       Gammelfleisch muss ein Unternehmen außerdem sofort seine komplette
       Lieferkette offenlegen. Die Offenlegung von Rezepturen und weiteres
       exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen sollen davon weiterhin
       unberührt bleiben.
       
       Geht es nach dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, werden viele
       Anfragen der Bürger künftig kostenlos sein. Verlangten die Behörden bei
       einfachen Anfragen früher Gebühren, sollen diese nun kostenfrei sein -
       vorausgesetzt, der Arbeitsaufwand übersteigt nicht die Grenze von 250 Euro.
       
       ## "Insgesamt begrüßenswert"
       
       Für die Verbraucherschutz-Bundeszentrale geht diese Änderung nicht weit
       genug. "Wir haben festgestellt, dass bereits eine simple Anfrage wegen
       eines Weichmachers in einem Spielzeug über 500 Euro kosten kann", sagte ein
       Sprecher der taz. Dennoch sei die Gesetzesnovelle insgesamt begrüßenswert.
       
       Die Grünen hingegen kritisierten die Gesetzesnovelle. Sie bleibe "ganz
       kleines Karo", sagte die Grünen-Verbraucherschutzexpertin Nicole Maisch.
       CDU und CSU hätten die Chance vertan, wesentliche Schwächen des Gesetzes
       abzumildern und einen echten Fortschritt für Verbraucherinnen und
       Verbraucher zu erzielen. So fehle die Aufnahme von Kosmetikprodukten in den
       Wirkungsbereich des Gesetzes, das zudem den Unternehmen zu viele
       Schlupflöcher biete.
       
       Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums treten die Änderungen
       voraussichtlich am 1. September 2012 in Kraft. Die Behörden benötigten
       Zeit, um sich auf die neue Rechtslage vorbereiten zu können.
       
       10 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrich Goll
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Gammelfleisch
 (DIR) tazlab 2012: „Das gute Leben“
       
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