# taz.de -- Auskünfte über Konsumgüter: Erleichterter Zugang für Verbraucher
       
       > Der Bundestag verabschiedet das neue Verbraucherinformationsgesetz. Für
       > die Opposition ist es eine Verschlechterung.
       
 (IMG) Bild: Sind Grenzwerte in Lebensmittel überschritten, müssen die Behörden künftig informieren.
       
       BERLIN dpa/dapd/taz | Der Zugang zu Behördenauskünften über Lebensmittel
       und Produkte soll einfacher werden. Das sieht die Novelle des
       Verbraucherinformationsgesetzes vor, die der Bundestag am Freitag
       verabschiedet hat. Ein Großteil der Bürgeranfragen ist künftig kostenlos,
       und statt komplizierter Anträge genügt in den meisten Fällen ein Anruf oder
       eine E-Mail. Zudem gilt der Auskunftsanspruch nicht mehr nur, wenn es um
       Nahrungsmittel und Gebrauchsgegenstände wie Putzmittel oder Spielwaren
       geht, sondern auch für technische Produkte wie Waschmaschinen und
       Haartrockner. Der Opposition geht die Reform allerdings nicht weit genug.
       
       Mit ihrer Gesetzesnovelle reagiert die Bundesregierung darauf, dass die
       seit 2008 geltenden Auskunftsmöglichkeiten von den Bürgern kaum genutzt
       wurden. Umwelt- und Verbraucherverbände klagten immer wieder, dass die
       Anfragen oft langwierig und kompliziert waren und dass selbst bei einfachen
       Fragen Gebühren von bis zu 25 Euro verlangt wurden. Mit dem neuen Gesetz
       bleiben Anfragen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro für den
       Bürger kostenlos. Wenn es um Rechtsverstöße geht, gilt eine Grenze von
       1.000 Euro.
       
       Als Konsequenz aus zahlreichen Lebensmittelskandalen werden auch die
       Behörden stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen die Öffentlichkeit
       künftig selbst informieren, wenn Grenzwerte überschritten oder
       Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden. Ein Verweis auf Betriebs-
       oder Geschäftsgeheimnisse soll in solchen Fällen erschwert werden.
       "Dioxinwerte sind kein Geschäftsgeheimnis", betonte Verbraucherministerin
       Ilse Aigner (CSU).
       
       ## Grenzwerte für Finanzdienstleistungen fehlen
       
       SPD, Linke und Grüne forderten in der Parlamentsdebatte unter anderem eine
       Auskunftspflicht der Unternehmen, um den Umweg über die Behörden zu
       vermeiden. Zudem kritisierten sie, dass Finanzdienstleistungen weiterhin
       ausgeklammert bleiben.
       
       Aigner verteidigte diese Regelung jedoch und verwies auf das Fehlen von
       Grenzwerten, die in dieser Branche missachtet werden könnten: "Hier gibt es
       eben keine Messwerte, die objektiv auch feststellbar sind."
       
       Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira
       Drobinski-Weiß, dagegen bemängelte, dass das neue
       Verbraucherinformationsgesetz sogar Verschlechterungen bringe. So können
       Behörden künftig die Bearbeitung von Auskunftsanliegen verweigern, wenn
       dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigt würde.
       
       Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.
       
       2 Dec 2011
       
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