# taz.de -- Klage gegen NSU-Terrorgruppenmitglied: Heer, Stahl und Sturm für Zschäpe
       
       > Die Anwälte von Beate Zschäpe haben martialische Namen. Doch nicht
       > deshalb arbeiten sie für die mutmaßliche Neonazi-Terroristin – eher für
       > den Ruhm.
       
 (IMG) Bild: Beate Zschäpe schweigt weiter
       
       FREIBURG taz | Mindestens sieben Staatsanwälte arbeiten schon seit Monaten
       an der Anklage gegen Beate Zschäpe wegen Mitgliedschaft in der
       NSU-Terrorgruppe. Zschäpe hat dagegen derzeit nur einen Pflichtverteidiger,
       den Kölner Wolfgang Heer. Sieht so ein fairer Strafprozess mit
       Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung aus?
       
       Heer hatte bei der Bundesanwaltschaft angeregt, noch zwei weitere Kollegen
       als Pflichtverteidiger zu bestellen, weil das Verfahren so komplex ist.
       Schon mehrere hundert Stehordner umfassen die Aktenbestände, die
       durchgearbeitet werden müssen. Derzeit arbeiten die Anwälte Wolfgang Stahl
       und Anja Sturm als unbezahlte Wahlverteidiger mit. Doch die
       Bundesanwaltschaft hält einen einzigen (bezahlten) Pflichtverteidiger für
       ausreichend. Mehr sehe das Gesetz nicht vor.
       
       „Diese Haltung zeugt von einer gewissen Zynik und mangelnden
       Ernsthaftigkeit“, kritisiert Wolfgang Stahl gegenüber der taz. Die
       Strafprozessordnung spreche von „notwendiger“ Verteidigung. „Das sollten
       bei einem derartigen Verfahren aber schon zwei oder drei Verteidiger sein.“
       
       Das Bild könnte sich bald ändern. Denn voraussichtlich im November wird die
       Bundesanwaltschaft die Anklageschrift gegen Zschäpe und fünf mutmaßliche
       NSU-Unterstützer vorlegen. Ab diesem Zeitpunkt kann Beate Zschäpe selbst
       Anträge auf Pflichtverteidiger beim dann wohl zuständigen Oberlandesgericht
       (OLG) München stellen. Und Wolfgang Stahl geht fest davon aus, dass Zschäpe
       dann drei gerichtlich bestellte und vom Staat bezahlte Verteidiger
       zugeordnet bekommt. „Alles andere wäre gleich zu Beginn eine schwere
       Belastung für dieses Verfahren“, warnt Stahl.
       
       Insofern hätte Zschäpe also keinen Nachteil. Die drei Anwälte, die die
       Verteidigung für erforderlich hält, arbeiten schon seit Monaten für Zschäpe
       – im Vertrauen darauf, dass bald eine offizielle Bestellung erfolgt.
       
       ## Ein historisch bedeutendes Verfahren
       
       Aber auch die Anwälte haben keinen Nachteil aus der nachträglichen
       Bestellung. Stahl und Sturm bekommen derzeit zwar kein Geld vom Staat und
       werden nach eigenen Angaben auch von sonst niemand bezahlt. In derartigen
       Großverfahren wird in der Regel aber eine Pauschalvergütung vereinbart, in
       deren Höhe dann auch die Zeit eingerechnet wird, in der die gerichtlich
       bestellten Verteidiger nur als Wahlverteidiger tätig waren.
       
       Nach Auskunft von Experten kann es in intensiven Verfahren, die sich über
       sehr lange Zeit hinziehen, um Summen um die 100.000 Euro handeln. Heer,
       Stahl und Sturm machen den Job aber weniger wegen des Geldes. Sie sind gut
       verdienende Strafverteidiger, die in der gleichen Zeit auch andere, besser
       bezahlte Mandate übernehmen könnten. Sie sind auch keine rechten
       Szeneanwälte mit ideologischer Nähe zur Angeklagten, sondern klassische
       Verteidiger ohne Berührungsängste.
       
       Falsch ist auch die Vermutung des Satiremagazins Titanic, Zschäpe hätte
       sich die Anwälte wegen ihrer martialischen Namen zusammengesucht. Den
       Anwälten, die wohl von Kollegen und nicht von Zschäpe angesprochen wurden,
       geht es vor allem um die Teilnahme an einem historisch bedeutenden
       Verfahren – und vermutlich auch um ein bisschen damit verbundenen Ruhm.
       
       Bisher schweigt Beate Zschäpe, die in Köln in Untersuchungshaft sitzt, und
       es gibt auch keine Anzeichen, dass sie bald doch noch auspacken wird. Zur
       Verfahrensstrategie schweigt auch ihr Anwalt Wolfgang Stahl. Aber es ist
       aus vielen Verfahren bekannt, dass erfahrene Strafverteidiger ihren
       Mandanten raten, einfach die Aussage zu verweigern, um dann zu versuchen,
       die Beweise der Anklage in Zweifel zu ziehen.
       
       1 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
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